Nach Missbrauchsvorwurf in Mödling

Zwei Anzeigen gegen 15-Jährigen eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat zwei von vier Anzeigen gegen den einer Vergewaltigung beschuldigten mittlerweile 15-jährigen Afghanen eingestellt.

Die unterbliebene Festnahme des gerichtlich Unbescholtenen sei aus Sicht der Behörde "absolut richtig", sagte deren Sprecher Erich Habitzl zur APA.
 
Die Staatsanwaltschaft hielt zur Kritik von Udo Landbauer, geschäftsführender Landes- und Klubobmann der FPÖ Niederösterreich, an der Justiz fest, dass der Verdacht gegen den Jugendlichen in dem Fall in Mödling "derzeit noch nicht dringlich" sei. Keinen Haftgrund gebe es auch, weil der Beschuldigte für die Polizei erreichbar sei. Es gebe keine Anzeichen, dass er flüchte oder untertauche. Zudem verwies Habitzl auf §35 Jugendgerichtsgesetz (JGG), wonach U-Haft bei Jugendlichen nur dann verhängt werden dürfe, "wenn die mit ihr verbundenen Nachteile für die Persönlichkeitsentwicklung und für das Fortkommen des Jugendlichen nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Tat und zu der zu erwartenden Strafe stehen".
 
Noch anhängig sei - neben dem Vorwurf der Vergewaltigung einer damals 13-Jährigen - die sexuelle Belästigung eines Burschen. Es handle sich dabei um ein Delikt in der Zuständigkeit des Bezirksgerichts, bei dem U-Haft für einen Jugendlichen unzulässig sei, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.
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