Der 68-Jährige hatte Akten aus einem Kinderschänder-Prozess ins Web gestellt.
Ein 68-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden, der zu 18 Monaten Haft verurteilt wurde, weil er nicht öffentliche Gerichtsakten aus einem Kinderschänder-Prozess ins Internet gestellt und große Mengen einschlägiger Bilder besessen haben soll, beruft wegen Nichtigkeit Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, wie das Landesgericht Wels am Dienstag der APA mitteilte.
Nicht der erste Fall
Der Mann hat vor mehr als 15 Jahren schon einmal wegen eines Kinderschänder-Rings mit dem Gericht zu tun gehabt. Jahre später tauchten Zeugenaussagen und Nacktfotos der damals minderjähriger Opfer im Internet auf. Zudem wurden auf seinen Computern rund 3.000 einschlägige Bilder gefunden.
Urteil
Am vergangenen Donnerstag fällte das Gericht ein nicht rechtskräftiges Teilurteil. Richter Anton Weber sprach den Mann für den halben Umfang der Gerichtsakten sowie für 100 Bilder schuldig. Für die zweite Hälfte der Akten wurde er im Zweifel freigesprochen. Ob über die restlichen Bilder noch weiter verhandelt wird, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden