Zur Tatzeit zurechnungsfähig

Asyl-Killer: "Religiöse Wahnerkrankung" nicht Ursache

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Jamal A. bekam nicht was er wollte und tötete.

Wullowitz.  Nicht nur im Mühlviertel war die Trauer groß, nach der Horrortat und dem Mord an Altbauer Franz G. und Rotkreuzler David H.

Das Anwalts-Duo Astrid Wagner und Wolfgang Blaschit, die die Verteidigung des Asylwerbers übernommen haben, forderten ein psychologisches Gutachten, das herausfinden sollte, ob Jamal A. möglicherweise seelisch krank oder vielleicht zur Tatzeit sogar unzurechnungs­fähig war. 

Zur Tatzeit zurechnungsfähig

Adelheid Kastner, die Gutachterin im Prozess kam nun zur Erkenntnis, dass Jamal A. zur Tatzeit zurechnungsfähig war. Laut Gutachterin liegt eine religiöse Wahnerkrankung vor, die aber nicht die Ursache für die Bluttaten war.  Nach Auskunft von Verteidigerin Astrid Wagner sei die Wahnstörung, unter der ihr Mandant leide, religiös gefärbt. Er habe seine Person erhöht, um "eine Kompensation einer defizitären Lebenssituation" zu erreichen. Allerdings sei der Wahn nicht handlungsbestimmend gewesen. Ihr Mandant leide auch an keiner durchgehenden höhergradigen geistigen Abnormität, daher bestehe "kein Substrat" für eine Einweisung in eine Anstalt.

Laut Staatsanwaltschaft gebe es daher keinen Grund für einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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