Urteil: Eineinhalb bzw. zweieinhalb Jahre Haft wegen Versicherungsbetrugs.
Ein mutmaßliches Betrüger-Ehepaar ist am Dienstag im Landesgericht Ried in Oberösterreich zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Außerdem müssen die beiden 240.000 Euro an ihre Versicherung zurückzahlen. Der Mann bekam nach einem Behandlungsfehler jahrelang seinen Verdienstentgang von dem Institut bezahlt. Laut Anklage soll ihm seine Frau, die gleichzeitig seine Arbeitgeberin war, überhöhte Gehaltsbestätigungen ausgestellt und gegenüber Versicherung und Polizei in der Rolle zweier unterschiedlicher Personen aufgetreten sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Heirat nicht gemeldet
Der 52-jährige Deutsche war nach einem
Unfall 1988 in einem österreichischen Krankenhaus betreut worden, aufgrund
eines Behandlungsfehlers wurde er berufsunfähig. Die Versicherung zahlte dem
Immobilienmakler daraufhin seinen Verdienstentgang - laut einer Bestätigung
seiner Arbeitgeberin 10.000 Mark (5.113 Euro) monatlich. Was die
Versicherung laut Anklage nicht wusste: Die Frau war Chefin und Ehefrau des
Opfers in Personalunion.
Der angegebene Betrag sei überhöht gewesen, so die Anklage. Der Mann habe außerdem "vergessen", der Versicherung mitzuteilen, dass er seine Brötchengeberin geheiratet und ihren Namen angenommen habe. Ein Vertreter hatte vor Gericht ausgesagt, er habe immer angenommen, dass er mit zwei verschiedenen Personen telefoniert habe. Auch gegenüber der Polizei soll die Angeklagte eine Doppelrolle gespielt haben.
Zweiter Vorwurf fallengelassen
Das Gericht sprach das Paar
schuldig und verhängte unbedingte Haftstrafen, eineinhalb Jahre für die
Frau, zweieinhalb für den Mann. Außerdem müssen die beiden 240.000 Euro an
die Versicherung zurückzahlen. Von einem zweiten Vorwurf wurden die
Angeklagten freigesprochen: Der Mann soll für einen Kredit ebenfalls
Einkommensbestätigungen vorgelegt haben, die nicht der Realität entsprachen.
Weil er die Raten aber bedienen konnte, sah das Gericht keinen Grund für
eine Verurteilung. Der Staatsanwalt kündigte dagegen Rechtsmittel an. Auch
das Ehepaar will berufen.