Die Causa um Ex-Bürgermeister Klaus Luger ist noch nicht gegessen
Linz. Ein spätösterliches Überraschungsei in der Causa rund um den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist geplatzt : Die verhängte Diversion und Einstellung des Verfahrens wegen Untreue wurde nun vom Oberlandesgericht gekippt. Der frühere SPÖ-Politiker muss folglich nochmals vor Gericht.
Wie bei ÖVP-Klubobmann August Wöginger will das Linzer Oberlandesgericht den Fall nochmals aufgerollt sehen.
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Am 22. Jänner 2026 stellte das Landesgericht Linz das Verfahren gegen das ehemalige Linzer Stadtoberhaupt gegen die Zahlung einer Geldbuße von rund 20.000 Euro ein. Das Gericht begründete, dass Luger öffentlich zu seinen Fehlern gestanden habe. Luger hat sein Amt zurückgelegt als heraus gekommen ist, dass er dem späteren Geschäftsführer des Brucknerhauses vorab die Fragen eines Hearings zugespielt hatte. Die Weitergabe wurde erst Jahre später durch bekannt gewordene Chatnachrichten öffentlich.
Die Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von 20.000 Euro vermittelt laut Pressemitteilung vom Oberlandesgericht vom Donnerstag „der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal“, dass jeder die Gesetze einzuhalten hat. Personen, wie der Angeklagte, sind „Amtsträger in besonderer Verantwortung“ und verfügen „über eine entsprechende Wirtschaftskraft“. Bei einer Diversion des vorliegenden Falls könnte der Eindruck einer „Taktik“ entstehen, dass „solches Fehlverhalten bis zur Entdeckung als opportune Handlungsoption“ gewählt werden könnte, ohne sich dafür in einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht verantworten zu müssen. „Erfordernisse der Prävention verlangen“, „den möglichen Eindruck zu vermeiden, ein solcher Tatverdächtiger könnte sich im worst case einer Entdeckung durch eine verkraftbare Zahlung vom Strafverfahren gleichsam freikaufen“.
Strafrechtlich relevant ist vor allem das danach beauftragtes Rechtsgutachten: Luger soll dieses als LIVA-Aufsichtsratschef initiiert haben, ohne offenzulegen, dass er selbst in die Weitergabe der Fragen involviert war. Die Kosten dafür trug die LIVA. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Untreue, da der Auftrag wohl nicht im Interesse der Gesellschaft, sondern zur eigenen Absicherung erfolgt sei.