KZ Mauthausen

Mildes Urteil für Fußballfans nach Hiltergruß

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Mildes Urteil für die fünf Fußballfans, die unter anderem vor der KZ-Gedenkstätte Mauthausen die Hand zum Hitlergruß erhoben haben sollen.

Das Gericht fällte zwei Freisprüche und drei Schuldsprüche mit bedingten Freiheitsstrafen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Fußballfreunde - einer zur Tatzeit erst 15 - aus dem Bezirk Braunau am Inn und aus der Umgebung - fuhren im Juli 2004 als Mitglieder eines Fanclubs anlässlich eines Fußballspiels in Linz zur Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen. Sie stellten sich davor auf und erhoben die Hand zum Hitler-Gruß. Das hielten sie auch auf einem Gruppen-Foto fest. Die zwei Hauptangeklagten - Jahrgang 1984 und 1977 -, bei denen später bei Hausdurchsuchungen auch einschlägiges rechtsradikales Material sichergestellt wurde, stellten das Foto auf die Homepage des Fanclubs.

Gruppen-Foto im Internet veröffentlicht
Ein " Unrechtsempfinden" hatten sie dabei schon, denn sie schwärzten die Gesichter der Abgebildeten. Das Foto blieb bis Dezember 2005 im Internet. An dieser Aktion waren alle fünf Angeklagten beteiligt. Zwei von ihnen sollen außerdem in einem Lokal im Bezirk Linz-Land die gestreckte Rechte erhoben haben. Weiters habe einer laut Anklage in einem Kinosaal in Braunau " Heil Hitler" gerufen.

Rechtsradikale Gesinnung bestritten
Im Prozess gaben alle ihre Taten zu. Sie leugneten aber eine rechtsradikale Gesinnung. Ihre Verteidiger erklärten, das Ganze sei nur durch übermäßigen Alkoholkonsum erklärbar und als "Spaß" gedacht gewesen. Ihre Mandanten würden aber einsehen, dass das insgesamt "ein schwerer Fehler" gewesen sei. Deren Club bestehe nicht mehr, von der rechten Szene hätten sie sich distanziert.

Drei der Angeklagten bezeichneten sich als "Mitläufer", die nur aus Gruppenzwang mitgemacht hätten. Der Anwalt des zur Tatzeit 15-Jährigen beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit , weil dessen künftiges Fortkommen gefährdet sei. Das lehnte der vorsitzende Richter im Prozess Gerhard Liener ab, weil gerade in diesem Fall das öffentliche Interesse überwiege. Er verwies auch darauf, dass Braunau und Mauthausen "sensible Orte" seien.

Freisprüche und bedingte Strafen
Die Urteile: Freisprüche für zwei der "Mitläufer". Ein weiterer wurde zur 18 Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Er nahm die Strafe an. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter fassten Strafen von jeweils zwei Jahren bedingt auf drei Jahre aus. Sie erbaten sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

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