Wichtiges Brauchtum

Nikolo besucht oö. Kindergärten

Der heutige Landeschef Thomas Stelzer hat schon 2016 dafür gesorgt. 

In Oberösterreich ist klar geregelt, dass der Heilige Nikolaus einen festen Platz im Kindergartenjahr hat. Basis dafür ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2016, mit der im Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die sogenannte Brauchtumsklausel verankert wurde. Sie stammt aus der Amtszeit des damaligen Bildungsreferenten und heutigen Landeshauptmanns Thomas Stelzer. Im Gesetz heißt es, dass Kinderbetreuungseinrichtungen traditionelle Feste und regionales Brauchtum bewusst berücksichtigen und an die jüngste Generation weitergeben sollen.

Stelzer betont, dass christliche Feste wie der Nikolaustag Teil der oberösterreichischen Kultur seien und daher selbstverständlich im pädagogischen Alltag stattfinden müssten. Genau aus diesem Grund habe er die gesetzliche Klarstellung vorangetrieben.

Damit ist bis heute eindeutig festgelegt: Ob Gemeinden, Städte oder private Träger wie Vereine, Pfarren oder gemeinnützige Organisationen: Alle Kindergärten im Land unterliegen demselben Rahmen. Traditionen sollen aktiv gelebt, gepflegt und für Kinder erlebbar gemacht werden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten