"Gewaltsamer Tod"

Tod von 17-Jähriger: Ärzte im Verdacht

Teilen

Laut Gutachten starb das Mädchen einen "gewaltsamen Tod" durch Narkosemittel.

Nach dem Tod eines 17 Jahre alten Mädchens in der Linzer Landesnervenklinik Wagner-Jauregg im vergangenen Mai ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen zwei Ärzte. Die Mediziner sollen im Jänner dazu befragt werden. Das berichteten mehrere Medien am Freitag. Laut Gerichtsgutachten starb die Jugendliche an einer Hirn- und Leberschädigung, ausgelöst durch eine Überdosis Narkosemittel. In der Expertise ist von einem "gewaltsamen Tod" die Rede. Ein Privatgutachten des Spitalserhalters hat wenig später ein "schicksalhaftes Ableben" attestiert.

Missbrauchs-Verdacht
Anfang September 2010 vertraute sich die 17-jährige Oberösterreicherin einer Betreuerin im Spital an. Sie gab an, im Alter von fünf bis zwölf Jahren von ihren Großeltern und zwei Nachbarn - darunter ein pensionierter Richter - in der Steiermark sexuell missbraucht und gequält worden zu sein. Nach mehreren Selbstmordversuchen des Teenagers wurde das Mädchen in Absprache mit seiner Mutter in künstlichen Tiefschlaf versetzt und starb schließlich. Das Verfahren gegen die Missbrauchs-Beschuldigten wurde mittlerweile eingestellt.

Von Anfang an stand eine mögliche Überdosis eines Narkotikums im Raum. Der ärztliche Leiter der Landesnervenklinik, Werner Schöny, ging allerdings eher von einer unerwarteten Überempfindlichkeit des Mädchens gegenüber dem verwendeten Mittel aus. Ein Gutachten im Auftrag des Spitalserhalters gespag bestätigte ein "schicksalhaftes Ableben". Die Expertise der Gerichtsmedizin Salzburg kam allerdings zu einem völlig anderen Ergebnis: Todesursache war demnach eine "globale Sauerstoffmangel-bedingte Hirnschädigung in Kombination mit einer ausgedehnten Leberzellschädigung infolge einer massiven Methohexital-Überdosierung". Nun sollen weitere Gutachten eingeholt werden.

Man sei an einer raschen und umfassenden Klärung interessiert und kooperiere eng mit der Staatsanwaltschaft, betonte die gespag nach Bekanntwerden des Gerichtsgutachtens. Aus heutiger Sicht stelle sich der Tod der Jugendlichen "als Folge einer Kombination von unglücklichen Umständen dar, die zu einer Komplikation mit Todesfolge geführt haben". Die gespag gehe davon aus, dass zu einer abschließenden Beurteilung noch weitere Gutachten einzuholen seien, so Unternehmenssprecherin Jutta Oberweger. Bis dato gebe es aber keinerlei Anzeichen für ärztliches Fehlverhalten und daher auch keine Grundlage für unmittelbare dienstrechtliche Maßnahmen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten