Fahrlässige Tötung

Bub tot: Anklage gegen zwei Ärzte

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Im April 2010 starb in der Innsbrucker Klinik ein dreijähriger Bub.

Nach dem Tod eines dreieinhalbjährigen Buben an der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben. Dem Kind sei trotz bestehender und bekannter Niereninsuffizienz eine zu hohe Dosis phosphathaltigen Einlaufs - der Bub wurde wegen einer Verstopfung behandelt - verabreicht worden. Die Strafandrohung liege bei drei Jahren Haft.

Die Anklage richte sich gegen eine Assistenzärztin und einen Oberarzt - für beide gilt die Unschuldsvermutung. Am 21. April 2010 sei der Bub wegen der Verstopfung ambulant an der Kinderklinik behandelt worden. Nachdem sich der Zustand nicht besserte, hätten ihn die Eltern drei Tage später erneut ins Krankenhaus gebracht.

Einlauf
Ein erster Einlauf mit phosphathaltigem Klistier sei erfolglos geblieben. Die Assistenzärztin habe etwas später nach Rücksprache mit dem Oberarzt dem Kind einen weiteren Einlauf und schließlich gegen 18.00 Uhr erneut nach Besprechung mit dem Oberarzt einen dritten Einlauf gegeben. Der Zustand des Dreieinhalbjährigen habe sich daraufhin massiv verschlechtert, hieß es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Schließlich sei der Bub auf die Intensivstation verlegt worden, wo er am 27. April einem Multiorganversagen erlag.

Das Kind sei verstorben, weil ihm trotz bestehender und bekannter Niereninsuffizienz, seines niedrigen Körpergewichts und der erkennbar bestehenden Kotstauung - deshalb unter besonders gefährlichen Verhältnissen - über Anordnung der Assistenzärztin und nach Rücksprache mit dem Oberarzt eine zu hohe Dosis phosphathaltigen Klistiers verabreicht worden sei. Dies habe zu einer massiven Phosphatkonzentration im Blut, in weiterer Folge zu einem nicht mehr beherrschbaren Multiorganversagen und zum Tod des Kindes geführt, teilte die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme mit.

Mediziner außer Dienst
Vonseiten des Krankenanstaltenbetreibers Tilak hieß es, dass die beiden Mediziner derzeit nicht an der Kinderklinik Innsbruck im Dienst seien. Eine der beiden Personen habe das Unternehmen verlassen, die andere habe sich für einen längeren Zeitraum karenzieren lassen.

Laut "ORF Radio Tirol" handelt es sich bei der karenzierten Person um den Oberarzt, die Assistenzärztin habe nach dem folgenschweren Vorfall gekündigt. Die Tilak bestätigte das nicht, fügte allerdings hinzu, dass für beide Angeklagte die Unschuldsvermutung gelte. Weitere Auskünfte wollte der Krankenanstaltenbetreiber zu dem laufenden Verfahren nicht geben.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sei auch die Verantwortlichkeit der Tilak geprüft worden. Dabei sei kein kausales Organisationsverschulden oder eine sonstige kausale Pflichtverletzung der Tilak festgestellt worden.

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