Verantwortlicher für tödlichen Messerstich nicht überführt - Haupttäter fasste 30 Monate aus - Urteile nicht rechtskräftig.
In einem Schöffenprozess nach einer Massenschlägerei in einem Lokal in Regau im Bezirk Vöcklabruck, die mit einem Toten endete, haben alle Angeklagten im Landesgericht Wels am Montagnachmittag Haftstrafen von bis zu 30 Monaten ausgefasst. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Verantwortliche für den tödlichen Messerstich konnte nicht ausgeforscht werden. Ein 20-jähriger Österreicher mit mazedonischen Wurzeln wurde aber aufgrund der schweren Verletzung von zwei Personen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und der Beteiligung an der Rauferei schuldig gesprochen. Er fasste 30 Monate Haft aus, davon zehn unbedingt. Weil er aber schon zwei Drittel davon in der Untersuchungshaft abgesessen hatte, wurde er sofort bedingt entlassen.
Sieben der insgesamt neun Angeklagten im Alter von 18 bis 32 Jahren wurden wegen der Beteiligung an der Rauferei, einer von ihnen auch wegen Nötigung, zu Haftstrafen von acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, einer erhielt zudem eine Geldstrafe von 800 Euro. Ein weiterer Beschuldigter fasste sechs Monate auf Bewährung aus.
Während die Angeklagten Rechtsmittelverzicht erklärten, gab die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung ab. Der Hintergrund für die Massenschlägerei dürfte ein Konflikt zwischen zwei mazedonischen Familien gewesen sein.