Wels, Vöcklabruck

Tote Leonie: Verfahren eingestellt

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Gutachten entlastet die Ärzte - Eltern wollen weiterkämpfen.

„Ich habe es befürchtet, aber aufgeben tun wir jetzt sicher nicht“ – der Vater der kleinen Leonie, Bernhard Gattermaier, gibt sich im Gespräch mit ÖSTERREICH weiter kämpferisch. Er und seine Frau Christina wollen, dass der Tod ihrer kleinen Tochter restlos aufgeklärt und der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Gestern der herbe Rückschlag: Die Staatsanwaltschaft Wels stellt das Verfahren gegen den Vöcklabrucker Oberarzt ein. Denn – wie ÖSTERREICH bereits berichtete – das Gutachten eines Kinderchirurgen entlastet die behandelnden Ärzte.

Heimgeschickt
Leonie starb Ende März an Herz-Kreislauf-Versagen infolge eines absterbenden Darms. Sie wurde mit starken Bauchschmerzen aus dem Vöcklabrucker Landeskrankenhaus nach Hause geschickt. Trotz ihrer Krankenvorgeschichte: Die Kleine kam mit offener Bauchdecke zur Welt, die operativ geschlossen wurde.

Not-OP als Rettung
Die Expertise ergab jetzt: Mit einer Not-OP wäre das Kind zu retten gewesen. Doch der Tod müsse als schicksalshaft eingestuft werden, es liege kein Behandlungsfehler vor. Da das Kind nicht an den üblichen Symptomen gelitten habe, habe der Arzt es heimschicken dürfen. Das zweifelt jedoch der Anwalt der Eltern, Otto Urban, an: „Wenn er weiß, dass so was sein kann, dann muss er das Kind da lassen und richtig untersuchen, dann wäre es zu retten gewesen.“

Gegengutachten. Die Eltern wollen verhindern, dass der Fall zu den Akten gelegt wird: „Wir werden ein Gegengutachten machen lassen“, kündigt der Vater an.

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