Ried

Urteile im Oma-Mord sind rechtskräftig

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OGH wies die Beschwerden der beiden Angeklagten ab.

Die Urteile im "Oma-Mord" Ende Oktober 2012 in Taufkirchen an der Pram (Bezirk Schärding) sind rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz ist den Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht gefolgt. Es bleibt somit bei 18 Jahren Haft für den Anstifter, den Ehemann des Opfers, und zwölf Jahren Gefängnis für seinen Enkel, der die Tat ausgeführt hat.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zuvor die Nichtigkeitsbeschwerde des inzwischen 74-jährigen Ehemannes abgewiesen und damit den Schuldspruch des Geschwornengerichtes in Ried im Innkreis bestätigt. Somit entschied das Oberlandesgericht nun nur noch über das Strafausmaß. Dieses war den beiden Verurteilten zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu gering. Das Gericht befand jedoch, dass die erste Instanz die Höhe der verhängten Strafen tat- und schuldadäquat bemessen habe.

Die Anklage hatte dem Opa Anstiftung zum Mord an seiner 68-jährigen Ehefrau vorgeworfen. Er habe seinen damals 18-jährigen Enkel mit den Worten "Die Oma muss weg" mehrmals zur Gewalttat aufgefordert. Dieser tötete die Frau mit Axthieben und Messerstichen und versuchte die Tat so aussehen zu lassen, als ob sie ein Einbrecher überrascht habe und von ihm getötet worden sei.

Der Großvater war zu diesem Zeitpunkt bei einem Maturatreffen. Als er nach Hause kam, fand er die blutüberströmte Leiche. Der Enkel gestand später die Tat und erklärte, er sei von seinem Opa angestiftet worden. Das bestreitet dieser nach wie vor. Im Prozess in Ried verwickelte er sich aber bei Details häufig in Widersprüche.
 

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