Strengere Regeln:

Weiter heftige Diskussion um Jugendschutzgesetz in OÖ

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Von der Landesregierung werden im Landtagsausschuss noch einmal Antworten gefordert - das Jugendschutzgesetz soll an die anderen Bundesländer angepasst werden, so die Forderung.

OÖ. Für die schwarz-blaue Landesregierung in OÖ ist klar: Das Jugendschutzgesetz im Land ob der Enns wird nicht an die restlichen Bundesländer in Österreich angepasst. Konkret bedeutet das: Die Teenies in OÖ müssen eine Stunde früher daheim sein, als in den Nachbarbundesländern. Kein Verständnis dafür haben die anderen Parteien. Aus diesem Grund wird in der Ausschusssitzung am Donnerstag ein Zusatzantrag eingebracht - unterzeichnet ist er von der SPÖ, den Grünen und NEOS. Für die drei Parteien grenzt das strengere Jugendschutzgesetz in OÖ nämlich an Diskriminierung. Das derzeit geltende Jugendschutzgesetz läuft mit Jahresende aus, weshalb eine Gesetzesnovelle

notwendig ist. Das neue Jugendschutzgesetz verbietet tabakfreie Nikotinbeuteln sowie rauchbare CBD-Produkte unter 18 Jahren - hier sind sich alle Parteien einig. „Mir geht es um Gerechtigkeit für unsere Jugendlichen und deshalb fordere ich die Angleichung der Ausgehzeiten an andere Bundesländer. Denn rein sachlich gibt es keine Rechtfertigung für die strengere Regelung in Oberösterreich", heißt von den Klubobmännern.

Die ÖVP bleibt bei ihrer Meinung und kontert. „Es gibt schlichtweg keinen vernünftigen Grund, warum 13-jährige Jugendliche bis 23 Uhr abends alleine unterwegs sein sollten. Der Schutz und die Sicherheit unserer jungen Menschen sind uns ein wichtiges Anliegen, und die Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz dienen genau diesem Zweck“, sagt ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel. „Das immer wieder gepredigte Argument der Angleichung der Jugendschutzbestimmungen zwischen den Bundesländern seitens SPÖ, Grüne und NEOS ist ein Scheinargument. Tatsächlich haben alle Bundesländer unterschiedliche Jugendschutzgesetze“, so Dörfel. Beispielsweise gibt es in der Steiermark, Kärnten und Vorarlberg spezifische Regelungen zum Autostoppen. Nur in Kärnten sind Prozentgrenzen für den Alkoholkonsum festgelegt. Ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit gibt es nur in Steiermark, Vorarlberg, Burgenland und Niederösterreich. „Zusätzlich grenzt Oberösterreich an Bayern. Dort gelten strengere Ausgehzeiten als in Oberösterreich." 

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