Vollzeit ist Ziel

Weitere Verschärfungen bei Sozialhilfe in OÖ

Sanktionen sollen gleich mit 30 Prozent Kürzungen starten. 

. Oberösterreich schärft bei der Sozialhilfe abermals nach. Am Donnerstagabend beschließt der Landtag aller Voraussicht nach die Novelle des Sozialhilfeausführungsgesetzes. Sie sieht etwa strengere Sanktionsmöglichkeiten und eine explizitere Darstellung der Bemühungspflichten vor. Zudem will man Teilzeitarbeitende verstärkt in Vollzeit bringen. Anfang 2026 sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. "Oberösterreich soll damit Vorreiter beim Kampf gegen Sozialmissbrauch bleiben", heißt es aus dem Ressort von Christian Dörfel (ÖVP). 

Die Sanktionsstufen - bisher 10 Prozent, dann 20, dann 50 Prozent Kürzung - werden härter: Die 10- und 20-Prozent-Stufen fallen weg. Es wird sofort um 30 Prozent und dann um 50 Prozent gekürzt, wenn man gegen die Bemühungspflicht verstößt. Diese beinhaltet nun u.a. auch Bewerbungen in Eigeninitiative und die Teilnahme an AMS-Kursen. Zudem wird klargestellt, dass sich teilzeitarbeitende Sozialhilfebezieher um eine Aufstockung auf Vollzeit bemühen müssen, wenn sie keine Betreuungspflichten oder gesundheitliche Einschränkungen haben.

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