Neue Regeln beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld: AK Präsident Stangl mahnt Kriterien ein.
OÖ. Ab 2026 ist es arbeitsuchenden Menschen kaum mehr möglich, das Arbeitslosengeld mit geringfügiger Arbeit aufzubessern. Bereits jetzt erkundigen sich mehr weiterbildungswillige Arbeitnehmer als bisher in der AK Oberösterreich. Viele von ihnen können sich eine Weiterbildung ohne zusätzliches Einkommen nicht leisten. Das zeigen die Erfahrungen aus der Beratungspraxis.
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„Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik schafft praxistaugliche Rahmenbedingungen auch in Zeiten knapper Budgets. Die Bundesregierung sollte daher bald Klarheit schaffen. Die Möglichkeit zum geringfügigen Zuverdienst bei Aus- und Weiterbildungen muss erhalten bleiben“, fordert AK-Präsident Andreas Stangl.