Weil er zu viel Lärm und üblen Geruch verursacht haben soll wurde der Lenker zu Kasse gebeten. Laut ÖAMTC sind die Strafen nicht gerechtfertigt.
Gleich zwei Strafzettel hat ein Oberösterreicher kassiert, weil er mit quietschenden Reifen um die Kurve gefahren ist. Das berichtete die "Kremstaler Rundschau" in ihrer aktuellen Ausgabe. Für die ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer ist das "definitiv nicht zulässig". Die Polizei sieht das aber anders: Der Lenker habe schließlich sowohl "ungebührlichen Lärm" als auch "üblen Geruch" verursacht.
Insgesamt 42 Euro Strafe
Der 20-jährige Techniker aus dem Bezirk
Kirchdorf war direkt vor den Augen zweier Streifenbeamter etwas zu rasant
abgebogen. Deshalb wunderte es den Mann nicht, als die Polizisten wenig
später an der Haustür klingelten und die Fahrzeugpapiere sehen wollten. Dann
hätten aber beide ihren Block gezückt und jeweils eine Organstrafverfügung
ausgestellt. Die Strafzettel würden einander bis ins Detail gleichen: selbe
Uhrzeit, selber Ort, selbes Delikt. Nur die Unterschriften der Beamten seien
nicht ident gewesen.
Der Verkehrssünder habe sich entschieden, die
beiden Strafen zu je 21 Euro sofort zu bezahlen, um keine Anzeige zu
riskieren. Laut ÖAMTC-Rechtsservice hätte er das nicht tun müssen.
Der Kirchdorfer Bezirkspolizeikommandant Hans-Peter Vertacnik rechtfertigte hingegen die Vorgehensweise: "Es gibt für die Polizei im Paragraf 102 Absatz 4 Kraftfahrgesetz zwei Tatbestände. Einerseits die Verursachung ungebührlichen Lärms, andererseits die Herbeiführung von Rauch und üblen Geruchs." Weil der 20-Jährige von den Beamten bei einer Vollbremsung erwischt worden und anschließend mit quietschenden Reifen weggefahren sei, seien beide Tatbestände erfüllt gewesen, so der Kommandant. Beide Vergehen seien mit 21 Euro zu ahnden.