Fall Cain

Oberstaatsanwaltschaft will höhere Strafe für Mutter

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Laut Innsbrucker Behörde zu milde bemessen.

Nach der Staatsanwaltschaft Feldkirch hat auch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck eine höhere Strafe für die Mutter des zu Tode geprügelten Cain gefordert. Das berichtete am Mittwoch ORF Radio Vorarlberg. Die Frau wurde Ende Mai 2012 am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Nach dem Prozess berief Staatsanwalt Wilfried Siegele gegen das Urteil und verlangte ein Fußfesselverbot, auch der Anwalt der Frau, German Bertsch, legte Berufung ein.

Nun erhielt die Feldkircher Strafverfolgungsbehörde Unterstützung seitens der Oberstaatsanwaltschaft. In einer Stellungnahme hielt Oberstaatsanwältin Andrea Klammer laut dem Bericht fest, dass von den Berufungen nur jene der Staatsanwaltschaft berechtigt sei. Angesichts des Schuld- und Unrechtsgehalts der Taten sei die Strafe zu milde bemessen, auch unter Berücksichtigung der Milderungsgründe. Eine bedingte Strafnachsicht für die gesamte Strafe komme nicht in Betracht, so Klammer. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck wird für 14. März erwartet.

Verteidiger Bertsch hatte unmittelbar nach dem Ersturteil dagegen berufen. Er hielt die Strafe für zu hoch. Die Mutter sei mit dem Tod ihres Kindes genug gestraft, zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich, so seine Argumentation. Die Mutter hatte sich schuldig bekannt, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn, der dreijährige Cain, starb im Jänner 2011 infolge der Misshandlungen. Der Freund der Mutter wurde Ende März 2012 wegen Mordes nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.
 

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