Corona-Reisebeschränkungen

Opodo musste Kunden Hotelkosten zurückerstatten

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Corona-Reisebeschränkungen 2020 verhinderten bei vielen den Urlaub – zwei Jahre später zahlte Opodo Hotelkosten an Kläger zurück.

Der Reisevermittler Opodo hat nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) die Hotelkosten eines Kunden zurückerstattet, der seinen Urlaub 2020 aufgrund der Corona-Reisebeschränkungen nicht wahrnehmen konnte. 30 weitere Kunden profitierten von der Klage und erhielten ebenso ihr Geld zurück, so der VKI.

Der Kläger hatte bereits vor Pandemiebeginn Flug und Hotel bei Opodo gebucht. Die Flugtickets wurden von der Fluglinie zurückerstattet, nachdem die Reise nicht mehr möglich war. Bei der Rückzahlung der 1.750 Euro Übernachtungskosten versuchte Opodo die Verantwortung auf das Hotel überzuwälzen: Dieses müsse zuerst die Zahlung an den Reisevermittler, also Opodo, leisten. Da es sich in diesem Fall aber um eine kombinierte Buchung handelte, galt Opodo selbst als Reiseveranstalter, so der VKI, der sich schließlich mit seiner Klage auch durchsetzte.

Opodo stand schon öfters in der Kritik, da Kundinnen und Kunden nur selten die Kosten für pandemie-bedingt stornierte Flüge zurückerhalten hatten. 

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