"Absolut am Limit"

Platzproblem im Wiener Tierschutzhaus

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Hundeführerschein sorgt für große Abgabe der entsprechenden Rassen.

Exakt 684 Hundeführscheine hat die Stadt Wien seit 1. Juli ausgestellt. Weitere knapp 100 Anmeldungen liegen derzeit vor, heißt es im Büro von Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger. Abgesehen davon würden täglich rund 200 Anfragen bei der Hotline des Veterinäramts (MA 60) eingehen. Im Wiener Tierschutzhaus kämpft man weiterhin mit Kapazitätsproblemen aufgrund der großen Zahl der in letzter Zeit abgegebenen Exemplare jener Rassen, die als Kampfhunde auf der Liste der Stadt geführt werden.

Noch niemand durchgefallen
Von den knapp 700 Berechtigungsinhabern hat seit Julibeginn nur rund die Hälfte tatsächlich die Prüfung absolviert. Der Rest sind Besitzer von Vierbeinern, die bereits zuvor den freiwilligen Führschein erworben und nun die nötigen Zusatzdokumente vorgelegt haben. Von den neuen Prüflingen sei noch kein einziger durchgefallen, wird der APA versichert.

Dass sich einige Herrchen und Frauchen sogenannter Kampfhunde offenbar lieber von ihren Tieren trennen als den Test zu machen, zeigen indes die Zahlen des Tierschutzhauses. Die Einrichtung ist aufgrund der vielen abgegebenen Hunde in den vergangenen Wochen an ihre Grenzen gestoßen. Laut Sprecher Alexander Willer befinden sich derzeit rund 190 Vierbeiner, die den inkriminierten Rassen angehören, im Vösendorfer Heim: "Viel mehr dürfen es nicht mehr werden."

Vergabe funktioniert besser
Man sei in Sachen Betreuung und Training "absolut am Limit". Allerdings funktioniere die Vergabe junger Rassehunde in jüngster Vergangenheit besser, räumte Willer ein.

Seit 1. Juli müssen Besitzer von Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino spätestens drei Monate nach Beginn der Aufnahme einen Hundeführschein ablegen. Für Halter, die ihr Tier bereits vor dem Stichtag erworben haben, gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2011.

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