Die Angeklagte wies die Vorwürfe zurück, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weil sie ihren Sohn und ihre Tochter mit Schlägen und Tritten traktiert haben soll, als beide noch unmündige Kinder waren, ist am Mittwoch eine Polizistin in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Schöffensenat verurteilte die Frau, die sich nicht schuldig bekannte, zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Misshandlungen
Die 43-Jährige soll ab dem Jahr 2009 zunächst den Sohn und dann die Tochter misshandelt haben, wenn das Verhalten der Kinder nicht ihren Erwartungen entsprach. Weil der Sohn nicht mit dem Hund spazieren gehen wollte, sei er einmal aus dem Zimmer gezerrt und ins Erdgeschoß "hinuntergetreten" worden, erläuterte die Staatsanwältin die Anklage. Ein anderes Mal sei er angespuckt und - am Boden liegend - getreten worden. "Die Übergriffe hingen stark von der Tagesverfassung der Angeklagten ab", stellte die Staatsanwältin fest.
Nachdem der Sohn im Juni 2011 zum Vater gezogen sei, von dem die Angeklagte damals bereits getrennt lebte, habe die Frau ihre Aggressionen gegen die Tochter gerichtet. Auch sie sei getreten worden, wobei es der Frau egal gewesen sei, wo sie getroffen habe. Die Kinder hätten zwar Hämatome erlitten, diese jedoch niemandem gezeigt.
"Liebevolle, harmonische Erziehung"
Die 43-Jährige werde sich nicht schuldig bekennen, sagte ihr Verteidiger. Es sei "natürlich schwierig, den Beweis anzutreten für Vorfälle, die es aus Sicht der Angeklagten nicht stattgefunden haben".
Wie sie sich die Vorwürfe erkläre? "Es ist schwierig zu erklären", sagte die 43-Jährige. Sie habe den Kindern "eine liebevolle, harmonische Erziehung" geboten. "Ich habe mit meinen Kindern viel diskutiert, viel gesprochen." Es liege ihr auch von ihrer Lebenseinstellung her fern, Gewalt anzuwenden.
Erniedrigungen
Die beiden Kinder bestätigten vor Gericht die von der Anklage erhobenen Vorwürfe. Auch Erniedrigungen vor dem Spiegel habe es regelmäßig gegeben, berichtete der Sohn. Seine Mutter habe etwa seinen Kopf zum Spiegel gedreht und gesagt: "Sag, dass du eine Drecksau bist." Sie habe ihm auch gedroht, ihn in ein Heim zu stecken.
Beide Kinder hatten die Vorfälle ihrem Vater erst berichtet, nachdem sie nicht mehr mit der Mutter unter einem Dach wohnten. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Wolfgang Rauter, fragte beide, wieso sie so lange geschwiegen hätten. Aus Angst vor der Mutter, kam von beiden als Antwort. Zwei Zeuginnen sagten aus, die Tochter habe große Angst vor dem Vater gehabt, was das Mädchen auf Nachfrage des Richters jedoch verneinte.
Auch ein mittlerweile pensionierter Polizist, der Vater der jüngsten Tochter der Angeklagten ist, wurde im Prozess befragt. Er erzählte, sie sei ihm einige Male im Streit nachgefahren und habe ihn dabei geschnitten, so dass er bremsen musste, um einen Unfall zu verhindern. Einmal habe sie ihn am Hemd so gepackt, dass es zerriss, schilderte er und zeigte ein Hemd, bei dem die Knopfleiste ausgerissen war. Das sei nicht wahr, er habe damals ein kariertes Hemd getragen, wehrte sich die Angeklagte.
Verurteilung
Die 43-Jährige musste sich wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Sachbeschädigung und Nötigung verantworten. Bei einem Schuldspruch hätte das Strafausmaß fünf bis 15 Jahre betragen. "Ob der Gesetzgeber sich beim unteren Strafrahmen etwas gedacht hat, mag dahingestellt bleiben", stellte der Richter fest.
Der Schöffensenat sprach die Polizistin schließlich schuldig, verurteilte sie aber nicht wegen Gewaltausübung, sondern wegen Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen, das mit einer Strafe von bis zu drei Jahren geahndet wird. Die 43-Jährige muss zusätzlich zur Geldstrafe den beiden Kindern auch je 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
"Das Gericht geht nicht davon aus, dass die Kinder falsch ausgesagt haben", sagte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Die Mutter habe manchmal "die Kontrolle verloren". Der Verurteilten wurde auferlegt, ein Antiaggressionstraining zu machen. Zudem dürfe sie die Kinder nur sehen, wenn diese zustimmen und eine behördliche Genehmigung vorliege. Die 43-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt und der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.