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Bereits drittes Opfer

Prügel-Mädchen endlich in Haft

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Es könnte noch mehr Prügelattacken gegeben haben.

Jetzt wird der Mädchen-Gang rund um Heimkind Leonie (15), die, wie ÖSTERREICH erfuhr, am Dienstag wieder verhaftet und für die U-Haft beantragt wurde, schon die dritte Prügelattacke angelastet.

  • Erste Attacke. Wie berichtet, soll die Bandenchefin mit mehreren Freundinnen am 3. November eine 14-Jährige vor einem Jugendzentrum im Bezirk Tulln abgepasst und „plattgemacht“ haben. Mit Fäusten und Füßen gingen die Angreiferinnen auf ihr Opfer los und traten ihm auch mehrmals gegen den Kopf. Allein deswegen wurde gegen Leonie wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung ermittelt.
  • Zweite Attacke. Der zweite Fall am 9. 11. um 19 Uhr, bei dem die Täter dann auch filmten, sorgte für Aufregung bei mehr als fünf Millionen Facebook-Nutzern.
  • Dritte Attacke. Nur einen halben Tag später folgte die nächste Schlägerei. Diesmal traf es in der Großfeldsiedlung in Floridsdorf die 14-jährige M. (Name der Redaktion bekannt). Wie die Mutter des Mädchens im Internet postet, ging ihre Tochter, nur um Gewand zu tauschen, auf den Merkur-Spielplatz in der Großfeldsiedlung: „Das Einzige, was sie bekommen hat, dass sie von 7 geschlagen wurde, und 2 davon hatten sie gehalten, dass sie sich nicht wehren konnte.“

Weiteres Video. Laut Polizei soll wieder Leonie die Haupttäterin gewesen sein, die sich weigerte, von M. ausgeborgte Jeans, einen Muhammad-Ali-Pulli mit Kapuze sowie Leggins zurückzugeben. Ganz im Gegenteil, sie soll von der 14-Jährigen noch mehr Kleidung verlangt haben.

Dann schlug die Bande – auch der Tschetschene Ahmed K. und zwei weitere Angreiferinnen aus dem Video sollen dabei gewesen sein – erneut unbarmherzig zu und filmte mit. Das Video wurde auf Leonies Handy sichergestellt. Die Mutter von M., Maria H.: „Meine Tochter erlitt dabei ein Hämatom unter dem Auge, hat aus dem Mund geblutet, Schulterschmerzen, und in den Bauch hat sie auch einen Schlag bekommen. Zum Glück hat sie keinen Kieferbruch erlitten.“ Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

(kor, lae)

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