Vorarlberg

Raubserie: Mann zu 5 Jahren Haft verurteilt

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Der 27-Jährige war 2013 aus seiner Haft getürmt und verübte weitere Überfälle.

Ein 27-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen Raubes zu einer Zusatzstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Mann war 2013 aus seiner Haft entkommen und hatte auf der Flucht erneut mehrere Straftaten begangen. Damit kommen für den 27-Jährigen rund 13 Jahre an Haft zusammen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Flucht
Der Angeklagte verbüßte bereits eine auf über sechs Jahre angesetzte Haftstrafe, als er im Juni 2013 der Polizei angeblich zeigen wollte, wo am Pfänderhang oberhalb von Bregenz er die Beute aus diversen Einbrüchen versteckt hatte. Dem 27-Jährigen gelang dabei die Flucht, die nach 135 Tagen nach einer EU-weiten Fahndung in Bregenz endete. Währenddessen soll der Mann weitere Straftaten begangen haben, darunter zwei Raubüberfälle im Schweizer Kanton St. Gallen. Zur Last gelegt wurden ihm ein Überfall auf eine Sparfiliale in Wildhaus sowie auf die Postfiliale in Haag. Als Beute wurden beide Male rund 12.000 Schweizer Franken (rund 11.000 Euro) genannt.

Geprahlt
Auch bei einem weiteren Überfall im bayrischen Opfenbach mit einer Beute von rund 50.000 Euro und knapp 6.000 Franken (rund 5.500 Euro) war er allem Anschein nach beteiligt. Vor Gericht stritt der Mann die Verantwortung für die drei Raubüberfälle ab. Auch wenn er in seinem Leben viel Blödsinn gemacht habe, mit diesen drei Straftaten habe er nichts zu tun, beteuerte der Angeklagte. Die zusammengetragenen Beweise zeichneten jedoch ein anderes Bild. So hat der Mann unter anderem nach den Überfällen in seinem Bekanntenkreis geprahlt. Weil bei den drei Raubüberfällen keine Verwendung einer echten Waffe nachgewiesen werden konnte, wurden die Taten als Raub, aber nicht als "schwerer Raub" gewertet.

Weitere Delikte
Neben diesen Verbrechen gingen noch weitere Delikte wie Freiheitsentziehung oder Urkundenunterdrückung auf das Konto des Rückfalltäters. Den Geschädigten wurden Teilschadenersatzbeträge zugesprochen, zudem muss der Mann 47.500 Euro an den Staat abführen. Da beide Seiten das Urteil akzeptierten, hat es bereits Rechtskraft erlangt.

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