Gerichtsurteil

Riesenwirbel um Schulimpfung

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Impfexperten befürchten weniger Teilnehmer, aber mehr Krankheitsfälle.

Es war ein äußerst seltener, aber folgenschwerer Impfzwischenfall: Nach einer Hepatitis-B-Impfung erblindete ein Schüler (10) in Kärnten. Die juristischen Folgen: das Oberlandesgericht Graz stellte fest, dass über dieses Risiko aufgeklärt werden müssen hätte. Und: Mit den Eltern muss nachweislich ein Aufklärungsgespräch geführt werden.
Daraufhin weigerten sich immer mehr Schulärzte, das Risiko in Kauf zu nehmen, wenn es bei einer Impfung zu einem Zwischenfall kommt und sie wegen mangelnder Aufklärung „hängen“.

Neues Konzept

Um dieses Problem zu lösen, hat man beim Land ein neues Konzept erarbeitet: Es sieht vor, dass diese klassischen Schulimpfungen – unter anderem gegen das gefährliche Maern-Virus – nurmehr in den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften durchgeführt werden.
Für Werner Zenz, Impfexperte der Grazer Kinderklinik, ist das wiederum Anlass zur Sorge: „Der Zeitaufwand für Eltern und Impf-Kandidaten ist dadurch viel größer. Ich befürchte einen Rückgang der Impfraten und ein Wiederaufflammen der Erkrankungen.“

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