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Knalleffekt

Einbrecher erschossen: Hausbesitzer wegen Mordverdachts verhaftet!

Von wegen Notwehr - offenbar haben Gutachten ergeben, dass der Einbrecher (31), der im Sommer von einem Hausbesitzer in Salzburg-Gnigl erschossen wurde, bereits auf der Flucht war und hinterrücks mit einem Kopfschuss niedergestreckt wurde. Jetzt wurde der Schütze wegen Mordverdachts verhaftet.

Slzbg. Nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher am 31. Juli in der Stadt Salzburg wurde nun der 66-jährige Schütze am Freitag in Salzburg völlig überraschend von der Justiz eingezogen, sprich: in Haft genommen.

Die Staatsanwaltschaft sieht nunmehr nämlich einen dringenden Verdacht des Mordes, weil der Einbrecher bei der Schussabgabe mit seiner Komplizin bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte und weggerannt sein. Ein Geschoss traf den Einbrecher aus einer Entfernung von 9,15 Metern von hinten in den Kopf: Notwehr, aber auch Notwehrüberschreitung wären damit vom Tisch - auch wenn der Verstorbene davor den Hausbesitzer mit einem Messer bedroht haben dürfte. Insgesamt feuerte der 66-Jährige dreimal. Der Schütze soll selbst den Notruf gewählt haben und besaß die Waffe legal. 

Einbrecher erschossen: Hausbesitzer wegen Mordverdachts verhaftet!
© www.vogl-perspektive.at

Grund für die überraschende Wende: Laut Staatsanwaltschaft wurde der 31-Jährige nämlich von einem Projektil am Hinterkopf getroffen, informierten die Ankläger am Freitag in einer Aussendung.

Die Festnahme des 66-Jährigen war übrigens wegen Tatbegehungsgefahr begründet. Kurioser Hintergrund dazu: Der Salzburger hatte kürzlich versucht trotz der laufenden Ermittlungen und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots seine Pistole von der Landespolizeidirektion wieder zurückzubekommen - weil er, so seine Begründung, auf die Schusswaffe angewiesen sei, um sich gegen Einbrecher zu schützen ... 

Der Verteidiger des Verhafteten, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat, der sich ansonsten nicht näher zum Fall äußern wollte.

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