Der Gemeinderat beschließt eine derartige Richtlinie mit Ausnahmen für Härtefälle. Die Grünen sind empört über dieses "Gnadenrecht".
In den städtischen Seniorenheimen Salzburgs haben Gastarbeiter nichts verloren. Das war zwar schon bisher so, nun wird aber der Gemeinderat eine interne Regelung des Magistrats übernehmen und mit einem hochoffiziellen Beschluss absegnen. Sozialausschuss und Stadtsenat als vorberatende Gremien haben mit breiter Mehrheit (SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen Bürgerliste) schon zugestimmt, am 4. November befasst sich das Stadt-Parlament damit.
Nur für Österreicher
"Grundsätzlich stehe ich dazu,
dass es auch Leistungen gibt, die Österreichern vorbehalten sind", sagt der
rote Vizebürgermeister Martin Panosch (er trat heuer im Frühjahr die
Funktion des Sozialreferenten mit der Aussage "Den Schwächsten zu helfen,
ihre Existenz zu sichern, ist eine wunderschöne Aufgabe", an). Nun legte er
einen Amtsbericht vor, wonach nur Bürger der EU, des EWR und aus der Schweiz
Anspruch auf einen Platz in einem städtischen Alten- oder Pflegeheim haben
sollen. Im Übrigen sei das nur 1:1 jene interne Richtlinie, nach der schon
viele Jahre die Heimplätze vergeben würden, so der Sozialdemokrat.
Ausnahmen für Härtefälle
Nach dem Beschluss in
Ausschuss und Stadtsenat und heftigem Protest der überstimmten Bürgerliste
(die Grünen in der Stadt) sowie Menschenrechtsorganisationen war es
ausgerechnet des Sozialreferenten Parteichef Bgm. Heinz Schaden, der am
Wochenende ein wenig auf die Bremse trat: "Wenn wir die Integration im
Kindergarten ernst nehmen, müssen wir sie auch am Ende des Lebens ernst
nehmen. Man kann kranke und sieche Menschen im Alter nicht sich selbst
überlassen, die ihr Leben bei uns verbracht haben", so Schaden, der konkret
Lösungen für Härtefälle forderte und sich eine Quotenregelung vorstellen
kann. Und schon am Montag kündigte Panosch - er gilt als Schadens
"Kronprinz" - den Sozialsprechern der Parteien an, einen Passus in die
Richtlinien einzuarbeiten, der Ausnahmen in humanitären Härtefällen vorsieht.
"Auf Gnade der Politik angewiesen"
Doch auf Zustimmung
stößt auch das nicht: "Mir wird wirklich anders. Das ist ein Gnadenrecht und
völlig unzureichend", reagierte Bürgerliste-Klubobmann Helmut Hüttinger
gegenüber der APA empört. "Ist dann ein 80-jähriger Gastarbeiter, der seit
50 Jahren hier lebt, auf die Gnade der Politik angewiesen?" Da werde in
Integrationsfragen so viel über Rechte und Pflichten gesprochen, und dann
führe man ein "humanitäres Bleiberecht im Pflegeheim", ein, "das ist so
perfid". Der Grün-Politiker fordert eine "ordentliche Regelung", konkret
schlägt er eine Anlehnung an das Sozialhilfegesetz vor, das von SPÖ und ÖVP
im Landtag beschlossen wurde, und in dem es etwa über den Hauptwohnsitz oder
die Niederlassungsbewilligung schon passende Modelle gibt.
ÖVP für beschränkten Zugang
Von einer Änderung der
Richtlinien hält auch ÖVP-Klubobmann Christoph Fuchs nichts, wenn auch aus
völlig anderem Motiv: "Wir wollen weiter den restriktiven Kurs: Denn jeder,
der die österreichische Staatsbürgerschaft haben will, bekommt sie auch
jetzt schon." Eine Quotenregelung lehnt die ÖVP ab. Denkbar wäre hingegen
eine Ausnahmeregelung für Härtefälle, allerdings müssten diese genau
definiert werden und dürften nicht auf eine Bevölkerungsgruppe beschränkt
sein: "Härtefall ist nämlich auch ein Staatsbürger der Europäischen Union,
der Formalvoraussetzungen nicht erfüllen kann."
Nicht eigene Senioren benachteiligen
Ablehnung zur
Härtefall-Regelung kommt auch von der FPÖ. Seniorensprecher Stefan
Hemetsberger: "Wer in Österreich gearbeitet und sich integriert hat, kann
auch die Österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Die Plätze in unseren
Seniorenheimen sollen aber jenen Senioren vorbehalten bleiben, welche auch
hier gelebt und gearbeitet haben." In den nun vorgelegten Richtlinien fehle
jede präzise Definition, unter welchen Voraussetzungen Seniorenheimplätze an
nicht EU-Bürger vergeben werden können. "Die äußerst schwammige Formulierung
öffnet Tür und Tor für Vergaben, welche schlussendlich zum Nachteil unserer
eigenen Senioren gehen."
In vielen anderen Städten Österreichs (etwa Wien, Graz oder Hallein) entscheidet nicht die Staatsbürgerschaft über einen Platz in einem Pflegeheim. Offenbar wäre das aber auch in der Mozartstadt gar nicht nötig: "In Wahrheit ist das Ganze eine akademische Diskussion, weil wir bisher null Anfragen von Menschen aus Drittländern hatten", so Panosch.