Neues Gesetz

Land Salzburg plant strenge Regeln für Ferienwohnungen

Ferienwohnungen als lukrative Anlageform boomen – doch dem will das Land Salzburg nun Einhalt gebieten. Ein neues Raumordnungsgesetz soll den Erwerb und die touristische Nutzung stark einschränken. 

Die Salzburger Landesregierung will den Kauf und die Nutzung von Ferienwohnungen künftig stark beschränken. Ziel ist es, den Umbau von Wohnraum in renditestarke Tourismusobjekte zu verhindern. Laut dem Entwurf zum neuen Raumordnungsgesetz dürfen Ferienwohnungen künftig nur noch privat genutzt werden. Wer seine Wohnung vor 2018 erworben und bereits touristisch vermietet hat, darf das weiterhin tun.

Gemütliche Auszeit in St. Gilgen.
© Getty

Für Immobilienkäufe ab Jänner 2018 gilt: Die touristische Nutzung ist nur bis 2028 erlaubt. Danach soll Schluss sein. Bei künftigen Käufen wird die gewerbliche Vermietung gänzlich verboten. Laut ÖVP-Raumordnungssprecher Mayer soll so der Wohnraum für Einheimische geschützt werden. Kritik kommt von Juristen: Der Entwurf greife in bestehende Eigentumsrechte ein, es drohen Klagen. Das Land prüft Einwände – das Gesetz soll dennoch vor dem Sommer beschlossen werden.

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