Laut Gutachten

Mord an Irene P.: 17-Jähriger zurechnungsfähig

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17-Jähriger soll 20-Jährige in Zell am See erschossen haben 

Im Tötungsfall Zell am See ist jetzt ein Gutachten von Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingelangt. Demnach war der 17-jährige Hauptverdächtige zur Tatzeit zurechnungsfähig. Der Bursch soll eine 20-Jährige am 20. Oktober 2018 im Eingangsbereich ihrer Wohnung erschossen haben. Er wurde kurz vor Weihnachten festgenommen und hat die Tat im Jänner gestanden.
 

Mutmaßlicher Komplize

Der 17-Jährige und ein 18-jähriger mutmaßlicher Komplize sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Der 18-Jährige hat eine Beitragstäterschaft bisher bestritten. Die Staatsanwaltschaft ließ ihn ebenfalls zur Frage der Zurechnungsfähigkeit begutachten. Diese Expertise liege aber noch nicht vor, erklärte der stellvertretende Mediensprecher, Robert Holzleitner, am Dienstag auf Anfrage der APA.
 
Die beiden Pinzgauer waren befreundet. Der 17-Jährige soll dem 18-Jährigen von der Bluttat an der einheimischen Verkäuferin erzählt haben. Dieser soll den Jüngeren vor der Polizei dann belastet haben. Daraufhin erklärte der 17-Jährige, sein Freund habe ihn zur Tat angestiftet, dieser habe sich auch als "Fahrer" daran beteiligt und die Pistole besorgt.
 

Pistolen sichergestellt

Nach der Tat wurden bei dem Hauptverdächtigen zwei umgebaute Schreckschusspistolen sichergestellt, wobei eine davon die Tatwaffe sein soll. Die Idee zum Umbau hatte laut dem Beschuldigten der 18-Jährige, was der aber vehement bestritt. Medienberichten zufolge haben zu Jahresbeginn Ermittler im Keller der Familie des 18-Jährigen einen Rucksack gefunden, in dem sich zwei nicht fertiggestellte Rohrbomben sowie Waffen, Munition, Sturmhauben und Latex-Handschuhe befunden hätten.
 
Dem Verteidiger des 18-Jährigen, Rechtsanwalt Robert Galler, zufolge gehörte der Rucksack aber dem 17-Jährigen. Sichergestellt wurden auch ein Messer, ein Schlagring, weitere Gegenstände und Bekleidung. "Die Fundstücke werden umfassend untersucht", sagte Staatsanwaltschaftssprecher Holzleitner.
 
Der Verteidiger des 17-Jährigen hat Ende des Vorjahres zu Vorwürfen Stellung genommen, wonach sein bisher unbescholtener Mandant Drogen von der 20-Jährigen gekauft haben soll. In einem Gerichtsverfahren habe die 20-Jährige den Teenager beschuldigt, er habe ihr 50 Gramm Cannabis abgenommen, erklärte Rechtsanwalt Michael Ringl. Der 17-Jährige sei in dem Verfahren zwar als Beschuldigter aufgeschienen, letztlich sei gerichtlich aber nichts hängengeblieben. Die 20-Jährige habe viele Suchtmittelabnehmer preisgegeben, "das waren durchwegs junge Abnehmer".
 
Morgen, Mittwoch, müssen sich bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg neun Angeklagte wegen Suchtgifthandels im Raum Zell am See verantworten. Einer der Beschuldigten soll der ehemalige Freund der getöteten Frau gewesen sein und sie beim Suchtgifthandel unterstützt haben. In dem Ermittlungsverfahren wurde die 20-Jährige offenbar wegen Verdachts des Cannabishandels als Beschuldigte geführt.
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