Falschaussage-Verfahren liegt nun bei Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Damit ist nun ausgerechnet jene Behörde zuständig, die Schmid Kronzeugen-Status gegeben hat.
Die Falschaussage-Ermittlungen gegen den WKStA-Kronzeugen Thomas Schmid werden zum Justiz-Skandal. Nach einer Anzeige wegen falscher Beweisaussage hat die Staatsanwaltschaft Linz vergangene Woche ein Ermittlungsverfahren gegen Schmid eingeleitet.
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Postenschacher-Prozess
Konkret geht es um Aussagen Schmids im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Schmid hatte dort unter Wahrheitspflicht ausgesagt, von der Besetzung im Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben.
Ehemalige Finanzministeriums-Generalsekretär
Gleich vier (!) Zeugen widersprachen dieser Darstellung Schmids im Prozess. Alle vier Finanzbeamten sagten aus, dass der ehemalige Finanzministeriums-Generalsekretär sehr wohl aktiv und maßgeblich in die Besetzung beim Finanzamt involviert gewesen sei. So soll Schmid sogar eine Weisung erteilt haben, den damals von der Kommission erstgereihten Kandidaten zum Rückzug seiner Bewerbung aufzufordern.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Nun die absurde Wende: Die Staatsanwaltschaft Linz hat das Ermittlungsverfahren nun ausgerechnet an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten. Damit entscheidet nun jene Behörde über das Falschaussage-Verfahren, die Schmid ursprünglich den Kronzeugenstatus in der so genannten „Inseraten-Causa“ gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz gegeben hat. Sprich: Die WKStA müsste Anklage gegen ihren eigenen Kronzeugen erheben, der im Fall einer Verurteilung wegen Falschaussage eben diesen Kronzeugenstatus verlieren würde. Die WKStA würde sich damit also ihr eigenes Verfahren abschießen …