Schmid ist der erste Kronzeuge, der als Beschuldigter geführt wird. Bei Verurteilung muss ihm der Kronzeugenstatus aberkannt werden.
Es ist eine Justiz-Bombe: Die Staatsanwaltschaft Linz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den WKStA-Kronzeugen Thomas Schmid eingeleitet, nachdem dieser wegen falscher Beweisaussage angezeigt wurde. Schmid ist damit der erste (!) Kronzeuge, der als Beschuldigter geführt wird!
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Vier (!) Zeugen widersprachen Schmid
Konkret geht es um Aussagen Schmids im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Schmid hatte dort unter Wahrheitspflicht ausgesagt, von der Besetzung im Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben.
Gleich vier (!) Zeugen widersprachen dieser Darstellung Schmids im Prozess. Alle vier Finanzbeamten sagten aus, dass der ehemalige Finanzministeriums-Generalsekretär sehr wohl aktiv und maßgeblich in die Besetzung beim Finanzamt involviert gewesen sei. So soll Schmid sogar eine Weisung erteilt haben, den damals von der Kommission erstgereihten Kandidaten zum Rückzug seiner Bewerbung aufzufordern.
Staatsanwalt ermittelt gegen Schmid
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Schmid wegen Falschaussage §288 StGB. Die Staatsanwaltschaft hat zudem angeordnet, dass die Tonbänder dieser Zeugenaussagen nicht gelöscht werden dürfen.
Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Rahmen des Prozesses gegen Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss am Montag, 11. Dezember 2023, am Straflandesgericht Wien.
Besonders brisant: Schmid ist jener Kronzeuge, auf dessen Aussagen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen Sebastian Kurz in der sogenannten „Inseraten-Causa“ aufbaut. Der Kronzeugen-Status ist an die unbedingte Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage geknüpft. Sollte Schmid tatsächlich falsch ausgesagt haben, müsste ihm der Kronzeugenstatus aberkannt. werden - und das WKStA-Verfahren würde in sich zusammenbrechen …