Urteil nicht rechtskräftig

Tödliche Schießerei im Gastgarten: 18 Jahre Haft wegen Mordes

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Der Zweitangeklagte wurde vom Vorwurf der Beitragstäterschaft freigesprochen.

Der Prozess um eine tödliche Auseinandersetzung vor einem Salzburger Cafe im Juni des Vorjahres hat am späten Donnerstagnachmittag mit einem Schuld- und einem Freispruch geendet. Ein 32-jähriger Albaner wurde wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt, ein um drei Jahre älterer Landsmann wurde hingegen vom Vorwurf der Beitragstäterschaft zum Mord freigesprochen.

Laut Anklage soll der 32-Jährige einen 46-jährigen Bosnier erschossen und dessen 24-jährigen Sohn durch einen zweiten Schuss schwer verletzt haben. Im Prozess gab der Angeklagte die Schüsse zu, bestritt aber jede Tötungsabsicht. Er habe den Mann nur verletzen wollen. Der 35-Jährige soll ihm die Tatwaffe zur Verfügung gestellt haben. Dieser wurde daher nach dem Waffengesetz zu neun Monaten Haft verurteilt, wurde aber bereits enthaftet, weil er schon ein Jahr in U-Haft verbracht hatte. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

 

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