Kein Widerruf

Weiter Fußfessel für Sexualstraftäter

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Der 51-jährige Salzburger soll sein gedroht haben sein Opfer umzubringen.

Der elektronisch überwachte Hausarrest für den rechtskräftig verurteilten 51-jährigen Salzburger Sexualstraftäter wird trotz einer Anklage wegen gefährlicher Drohung nicht widerrufen. Zu diesem Ergebnis ist jetzt die Justizanstalt Salzburg gekommen. Der Fall sei ausführlich geprüft worden, "ein dringender Tatverdacht besteht nicht", sagte der Leiter der Justizanstalt, Oberst Dietmar Knebel, am Montag auf Anfrage.

Kein "dringender Tatverdacht"
Die Staatsanwaltschaft Salzburg nehme zwar eine Verurteilungswahrscheinlichkeit an, deshalb sei auch der Strafantrag erstellt worden. Es bestehe aber nur ein "bloßer", nicht aber ein "dringender Tatverdacht", sagte Knebel. Nach Paragraf 156c, Absatz 2/5 des Strafvollzugsgesetzes falle die Möglichkeit eines Widerrufes deshalb weg.

Der Salzburger habe sich zudem im elektronisch überwachten Hausarrest bisher auch wohl verhalten, erklärte der Anstaltsleiter. "Er hat sich in allen Punkten an die auferlegten Weisungen gehalten. Es gibt keinen Grund, einen Widerruf auszusprechen."

Strafprozess
Der Strafprozess gegen den Fußfesselträger ist für 1. März um 9.00 Uhr am Landesgericht Salzburg anberaumt, wie die APA von einer Gerichtssprecherin heute erfahren hat. Falls der Angeklagte verurteilt wird, werde erneut geprüft, ob er im Hausarrest bleiben darf, sagte Knebel. Bei einer Verurteilung werde man eine Unbedenklichkeit nicht mehr annehmen können.

Bei dem nun angeklagten Delikt handelt es sich um einen Vorfall vom 21. März 2012. Laut der Anzeige der vergewaltigten Frau vom 12. November 2012 habe sie der Verurteilte in einer direkten Äußerung mit dem Umbringen bedroht.

Der Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.

Nach einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg soll der Mann lediglich zwei Drittel des unbedingten Strafanteils im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen und dann bedingt entlassen werden - das wäre dann im März. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte dagegen allerdings Beschwerde eingebracht. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz steht noch aus.

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