47-Jährige erlitt Bruch des Steißbeins, Prellungen von Schädel und Knie.
Im Fall einer Frau, die zu Silvester 2014/2015 in Wien festgenommen worden war und danach Misshandlungs-Vorwürfe gegen die Polizei erhoben hatte, ist das Ermittlungsverfahren gegen 19 Personen eingestellt worden. Ein für die Einbringung einer Anklage erforderlicher Tatverdacht konnte gegen keinen der Beschuldigten begründet werden, teilte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt mit.
Die damals 47-Jährige war in der Silvesternacht am Gelände einer Tankstelle in der Wiener Innenstadt festgenommen worden. Nach der Amtshandlung der Polizisten wurden bei der Frau im Wiener AKH unter anderem ein Bruch des Steißbeins, Prellungen von Schädel und Knie sowie Blutergüsse festgestellt. Die Festnahme wurde von einer Überwachungskamera erfasst und auf einem halbstündigen Video festgehalten.
Auf dem Video sieht man, wie sich die Frau auf der Tankstelle den Polizisten nähert und mit ihnen diskutiert. Dann wird sie aufgefordert zu gehen. Als sie dem nicht nachkommt, folgen Schubser von beiden Konfliktparteien. Aus einem Wagen kommen weitere Polizisten, die Frau wird zur Seite gezogen und zu Boden gedrückt. Danach kann man auf dem Bildmaterial nicht mehr viel erkennen.
Mehr als 30 Vernehmungen
"Das Video selbst ist nur ein Beweismittel", erklärte am Donnerstag Roland Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Neben intensiver Videoanalyse habe es im Rahmen der Ermittlungen mehr als 30 Vernehmungen, mehrere Gegenüberstellungen und Augenscheine sowie drei Sachverständigengutachten gegeben.
Die Ermittler hätten sich laut Koch jedenfalls "intensiv" mit den Darstellungen der Frau auseinandergesetzt. Der Vorwurf einer konkreten Misshandlung erhärtete sich aber nicht. "Wir glauben nicht, dass jemand der Beteiligten von einem ordentlichen Gericht schuldig gesprochen worden wäre", sagte Koch. Das Ermittlungsverfahren gegen 15 Exekutivbeamte, einen Polizeiarzt und drei Mitarbeiter des Arbeitersamariterbundes wurde damit eingestellt.
Fortführungsantrag kann binnen 14 Tagen gestellt werden
Die Frau könne binnen 14 Tagen einen Fortführungsantrag stellen, erklärte Koch weiter. Dann müsste die Staatsanwaltschaft die Einstellung noch einmal überprüfen. Gegen die Betroffene läuft indes ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen schwerer Körperverletzung, bestätigte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer am Donnerstag auf APA-Anfrage. Der Akt liegt bei der Staatsanwaltschaft Wien, die nun entscheiden muss, was damit passiert.
Woher die Verletzungen der bei dem Vorfall 47 Jahre alten Frau kommen, könne man - trotz dreier Gutachten - "nicht mit letzter Sicherheit sagen", so Koch. Sie könnten auch von einem Sturz stammen, erklärte er. Die Frau hatte zwar von einem Tritt gegen sie gesprochen, laut Koch hätte sie ihre Verletzungen allerdings "nicht aufgrund der polizeilichen Überprüfung oder von Misshandlungen".