Die Mutter, die ihr Baby aussetzte, kam zunächst straffrei davon. Das ist vorbei.
Steiermark. Die 29-jährige Weststeirerin, die im Dezember 2019 ihr Baby in einer Grazer Tiefgarage ausgesetzt und deswegen im Mai 2020 bei einem Prozess eine Diversion erhalten hatte, muss erneut vor Gericht: Die Frau hatte die Weisungen des Gerichts, darunter Bewährungshilfe und Psychotherapie, nicht eingehalten.
Die Rettungssanitäterin hatte das Kind alleine zur Welt gebracht, selbst abgenabelt und dann nach Graz gebracht.
Unterkühltes Baby war in Lebensgefahr
Baby-Klappe. Dort wollte sie es in die Baby-Klappe legen, doch sie fühlte sich offenbar beobachtet und ließ das Neugeborene bei eisigen Temperaturen in der Tiefgarage des Spitals liegen. Dort wurde das Kind rund zwei Stunden später gefunden. Das Kind war bereits unterkühlt, schwebte in Lebensgefahr, aber überlebte. Die Mutter wurde ausgeforscht. Sie hatte sich wegen der Kindesweglegung bei einem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit verantworten müssen und kam mit der Diversion straffrei davon.
Wiederaufnahme. Doch seit der Verhandlung hielt sie die Vorgaben der Richterin nicht ein. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens dürfte die Frau wohl nicht mehr ohne Strafe davonkommen. Ein Termin für die Verhandlung stand vorerst nicht fest.