Freispruch

Eltern wegen Misshandlung vor Gericht

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Das Ehepaar wurde auf Grund der dünnen Beweislage freigesprochen. Eine Sozialarbeitern will nichts von Misshandlungen bemerkt haben. Fest steht aber, dass die Kinder oft monatelang nicht zur Schule gingen und ungepflegt waren.

Eine Steirerin musste sich am Mittwoch zusammen mit ihrem türkischen Ehemann in Graz vor Gericht wegen Misshandlung und Vernachlässigung ihrer Kinder verantworten. Der 16-jährige Bub und das 13-jährige Mädchen sollen von ihr und vom Stiefvater geschlagen, schlecht ernährt und hygienisch vernachlässigt worden sein. Doch eindeutige Beweise dafür gab es nicht, also wurden die beiden Angeklagten freigesprochen.

Kinder geschlagen?
Die 42-jährige Steirerin ist in zweiter Ehe mit dem 44-jährigen Türken verheiratet. Das 13-jährige Mädchen und der 16-jährige Bub stammen aus der ersten Ehe - und auf einer Intrige des Ex-Mannes soll die Anzeige auch beruhen, so die Mutter der Kinder. Die Staatsanwältin warf ihr vor, die Kinder unter anderem mit einem Kochlöffel geschlagen und in ein kleines Zimmer gesperrt zu haben. Außerdem gingen die beiden nachweislich oft monatelang nicht zur Schule, außerdem sollen sie dort durch ihr ungepflegtes Äußeres aufgefallen sein.

Kinder haben "Entwicklungsdefizite"
"Ich habe meine Kinder nicht vernachlässigt, das stimmt alles nicht", so die Beschuldigte mit Nachdruck. Sie sei auch mit ihrem Sohn, der unter einer Herzkrankheit leidet, regelmäßig beim Arzt gewesen. Seitens der Jugendwohlfahrt hatte man aber bei beiden Kindern "Entwicklungsdefizite" festgestellt, die auf eine mangelnde Betreuung zurückzuführen sein könnten.

"Warum war eigentlich eine Sozialarbeiterin im Haus?", wollte die Staatsanwältin vom Stiefvater wissen. "Das kann ich nicht sagen", meinte der Angeklagte. Tatsächlich hatte die Mutter der Beschuldigten das Jugendamt eingeschaltet. "Das war eine abgekartete Sache mit dem Vater der Kinder", so die Mutter. Dieser wollte, so die Frau, nur das Sorgerecht, das er mittlerweile auch - zumindest vorläufig - bekommen hat.

Dünne Beweislage
Die Sozialarbeiterin will von Misshandlungen, hygienischen Mängeln oder schlechter Ernährung nichts bemerkt haben. "Die Zusammenarbeit mit der Mutter war nicht immer leicht", meinte sie nur. Von Misshandlungen "höre ich heute zum ersten Mal", so die Zeugin. Im LKH Wagna wurden aber im vergangenen Sommer sehr wohl Spuren von Schlägen festgestellt. Dadurch war es auch zu einer Anzeige und in weiterer Folge zu einer Übertragung des Sorgerechts an den Vater gekommen. Dem Richter, der zunächst wegen Einholung eines medizinischen Gutachtens eine Vertagung angekündigt hatte, war die gesamte Beweislage zu dünn. Er sprach das Ehepaar frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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