Das Urteil gegen den Vater, der im April wegen Beitrag zu dreifachem Babymord zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, wurde vom OGH bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem 40-jährigen Vater allerdings aus formalen Gründen drei Monate seiner Strafe erlassen, so dass er mit nunmehr rechtskräftigem Urteil 14 Jahre und neun Monate abzusitzen hat.
Mutter erlitt Zusammenbruch
Die bei der Berufungsverhandlung
anwesende Mutter des Mannes erlitt nach der Urteilsverkündung einen
psychischen Zusammenbruch. "Er ist unschuldig! Sieht das keiner, er ist
unschuldig!", rief die gebrochene Frau unter Tränen im Justizpalast.
Sie sitzt lebenslang
Gertrude A., die Lebensgefährtin des Mannes,
verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe weil sie - so das
rechtskräftige Urteil - vier Kinder jeweils unmittelbar nach der Geburt
getötet und in einer Tiefkühltruhe versteckt bzw. in Betonkübel einbetoniert
hatte. Johannes G. hatte stets beteuert, weder von den Schwangerschaften
noch den Geburten etwas mitbekommen und sich an den Tötungs- und
Beseitigungshandlungen nicht beteiligt zu haben.
Berufungssenat
Der Berufungssenat wies nun sämtliche von
Verteidiger Gerhard Ruhri vorgebrachten Einwände gegen das Ersturteil -
unter anderem eine angeblich falsch zusammengesetzte Geschworenenbank und
eine nicht gegebene Öffentlichkeit während der Urteilsverkündung im Grazer
Landesgericht - als unbegründet zurück. Der Angeklagte sei vielmehr vom
Erstgericht "schuld- und tatangemessen" bestraft worden, so die vorsitzende
Richterin Helge Schmucker.
Vorstrafe abgezogen
Allerdings hatte die erste Instanz bei der
Strafbemessung nicht berücksichtigt, dass der Mann 2005 nach einer Krida zu
drei Monaten bedingt verurteilt worden war, was in die Urteilsfindung
miteinfließen hätte müssen. Der OGH brachte daher diese Vorstrafe zugunsten
des Angeklagten in Abzug.