Ermittlungen deutlich ausgeweitet

Grazer Synagogen-Angreifer wird Asylstatus aberkannt

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Gegen den Attentäter von Graz wird auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt.

Der verdächtige Syrer, der unter anderem Angriffe auf die Jüdische Gemeinde in Graz beging sowie mit einem abgebrochenen Stuhlbein den Präsidenten der Kultusgemeinde Elie Rosen attackierte, hat laut Staatsanwaltschaft alle ihm bisher zur Last gelegten Vorwürfe gestanden. Sein Motiv: Er hasst Juden; und ­Homosexualität sei nicht normal und entspreche nicht seiner Religion. Wie berichtet, schmiss der 31-Jährige auch Steine gegen den schwul-les­bischen Verein RosaLila PantherInnen.

Asylstatus wird dem 
Verdächtigen aberkannt

Bereits am Montag leitete das Bundesamt für Fremdenwesen ein Aberkennungs­verfahren des Asylstatus des anerkannten Flüchtlings ein. Zahlreiche Datenträger in der Wohnung des Mannes wurden inzwischen sichergestellt. Erste Hinweise und Indizien deuten darauf hin, dass der Syrer, wie auch Innenminister Karl Nehammer andeutete, radikalislamistische und terroristische Motive hatte. Deshalb wird gegen den homophoben antisemitischen Zuwanderer nicht nur wegen schwerer Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung ermittelt, sondern auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 278) – somit drohen dem Syrer ein bis zehn Jahre Haft, die er bei uns absitzen muss. Ob er danach abgeschoben werden kann, wird die Zukunft zeigen – derzeit gibt es dorthin einen Abschiebestopp.

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