Kampusch-Prozess

Keine Strafe nach Gerichts-Eklat

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Infolge der Prügelei beim Kampusch-Prozess wurde die Klage eines Fotografen abgelehnt.

Nach dem dubiosen Blitzprozess gegen Althaus in Irdning macht erneut ein steirisches Gericht von sich reden. Dieses Mal fällte das Bezirksgericht in Gleisdorf bei Graz eine umstrittene Entscheidung: Es wies die Körperverletzungs-Klage eines Fotografen gegen einen rabiaten Zeugen ab.

Rangelei
Es geht um jene Rangelei, die am 18. September 2008 beim Prozess um Natascha Kampusch stattfand: Ex-Richter Martin Wabl hatte Nataschas Mutter Brigitte Sirny geklagt, es ging um die Frage, ob sie selbst in die Entführung ihrer Tochter involviert war (das Gericht entschied: Nein).

Zwei lockere Zähne
Als Zeuge geladen war auch ein Freund von Kindesentführer Wolfgang Priklopil: Ernst H. Der Mann erschien aufgeladen und mit Perücke sowie Sonnenbrille getarnt – und wurde prompt aggressiv, als ihn ein Fotograf der „Kleinen Zeitung“ ablichten wollte. Die Folge: Zwei lockere Zähne, eine kaputte Brücke. Und Dutzende Zeugen, die den Auszucker beobachteten und sogar fotografierten.

Vater von Natascha verurteilt
Doch trotz der Beweise (darunter ein Schnappschuss vom Schlag ins Gesicht) wurde das Verfahren eingestellt, weil die Angelegenheit „zu geringfügig“ sei. Zugleich entschied das Gericht aber: Nataschas Vater Ludwig Koch, der im gleichen Gerichts-Gerangel den rabiaten Priklopil-Freund nur an der Hand gepackt hatte, soll diesem nun 500 Euro Strafe zahlen. Koch empört: „Das mache ich garantiert nicht.“

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