Kahr warnt

Neue steirische Sozialunterstützung trifft mit Kürzungen stark die Alleinerzieher

Nur etwa ein Drittel der Sozialunterstützung-Bezieher kommen überhaupt für die Vermittlung einer Erwerbsarbeit in Frage. 

Stmk. Durch die Neufassung des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes werden alle Bezieher weniger Geld erhalten. Ob Menschen mit Behinderungen oder Allererzieherinnen, durch die Senkung der Beträge bei gleichzeitig stark steigenden Lebenskosten wird nicht nur die Armut zunehmen, es werden auch neue Kosten für die Stadt anfallen, die zur Kompensation von Notlagen notwendig sind. 

"Ob Menschen mit Behinderungen oder Allererzieherinnen, durch die Senkung der Beträge bei gleichzeitig stark steigenden Lebenskosten wird nicht nur die Armut zunehmen, es werden auch neue Kosten für die Stadt anfallen, die zur Kompensation von Notlagen notwendig sind", betonte heute die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr  (KPÖ) in einer Pressekonferenz. 

Grazer Bgm. Elke Kahr (re.)
© KPÖ

Derzeit beziehen in Graz 9.438 Personen Sozialunterstützung. Das entspricht 3,08 % der Grazer Hauptwohnsitzbevölkerung. Lediglich 3.393 Personen davon sind zur Arbeitssuche verpflichtet. 
Der Ausgleichszulagenrichtsatz wird von 100 auf 95 Prozent reduziert. Besonders groß werden die Auswirkungen für jene sein, die ihre Einkommenssituation aktiv kaum verbessern können, vor allem Alleinerziehende. Die (bereits auf 95% des Ausgleichszulagenrichtsatzes reduzierten) Höchstsätze für Minderjährige werden nochmals verringert.

Die Wohnkostenpauschale wird von 20% auf 15% herabgesetzt. Kahr: „Niemand geht es besser, wenn es anderen schlechter geht. Daran muss man denken, wenn solche Entwürfe als Verbesserung dargestellt werden. Vor allem Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern laufen bei Umsetzung der Novelle Gefahr, ihre Wohnungen aufgrund fehlender Mittel zu verlieren. Die bereits bestehende Kinderarmut wird zunehmen."

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