73-Jähriger soll angeblich zwei Mithäftlinge dazu angestiftet haben - Angeklagter fühlte sich nicht schuldig.
Graz. Eine der führenden Persönlichkeiten des "Staatenbundes Österreich" ist am Dienstag erneut vor Gericht gestanden. Dem 73-Jährigen wird vorgeworfen, er habe versucht, in der Haft zwei Tschetschenen zum Ausbruch inklusive Geiselnahme zu überreden. Der Ex-Gendarmeriebeamte, der als Stellvertreter und "Beschützer" der Staatenbund-"Präsidentin" galt, fühlte sich in keiner Weise schuldig.
Das Übliche Hin-und-Her bei der Überprüfung der Personalien, das bei den Staatsverweigerern schon zum guten Ton gehört, fiel diesmal erstaunlich kurz aus. Die Anklage lautete auf Anstiftung zur erpresserischen Entführung. Außerdem stand ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Raum. Der Staatsanwalt führte aus, dass der Beschuldigte "die Nummer zwei bei einer staatsfeindlichen Verbindung" sei. "Er stellt sich selbst immer als Rächer der Entrechteten, als Heilsbringer dar", beschrieb der Ankläger, "tatsächlich wollten die Staatsverweigerer Selbstjustiz üben."
Der 73-Jährige hatte beim Hofgang in Haft zwei Tschetschenen kennengelernt, die er laut Staatsanwalt für seine Zwecke einspannen wollte. "Ihm war klar, alleine schafft er den Ausbruch nicht." Also soll er die beiden Mithäftlinge angestiftet haben, ihre Buttermesser spitz zuzufeilen, damit sie als Waffe benutzt werden könnten. Damit sollten Justizwachebeamte als Geisel genommen und die Freilassung - auch der "Präsidentin" - erpresst werden, war der Ankläger überzeugt. Die Tschetschenen stimmten zum Schein zu, meldeten den Mann aber umgehend. Ihnen wurde geraten, weiter auf den Plan einzugehen, um an mehr Informationen zu kommen.
Der Angeklagte bezeichnete die Anschuldigungen alle als falsch. Die Idee sei von den Mithäftlingen gekommen, er wollte damit nichts zu tun haben. Einer habe ihm auch ein Handy aufdrängen wollen, "aber das brauche ich nicht." Bei der Befragung kam es immer wieder zu Unterbrechungen, weil der 73-Jährige abwechselnd die Vorsitzende, den Staatsanwalt und den beisitzenden Richter ablehnte.
Als Zeuge wurde zunächst einer der beiden Tschetschenen, der mittlerweile aus der Haft entlassen wurde, gehört. Er beschrieb, dass der Angeklagte von einer Frau gesprochen habe, die ebenfalls befreit werden müsse. Es handelte sich um die Staatsverweigerer-"Präsidentin". "Wie sollte der von ihr wissen?", meinte der Ankläger und sah das als Indiz, dass die Vorwürfe zutrafen.
Dem Ex-Gendarm wurden auch "Gewaltfantasien" vorgeworfen. Er soll Drohungen betreffend den Staatsanwalt und seiner Familie geäußert haben, außerdem kündigte er an, bei Übernahme des Staates durch ihn und seine Sympathisanten würden die Justizwachebeamten "in ein Konzentrationslager kommen".
Der Zeuge hatte offenbar alles sehr ernst genommen, denn er gab an, er habe Angst vor dem Angeklagten und seinen Gesinnungsgenossen. Daher wollte er auf keinen Fall, dass seine Personalien verlesen werden.