7- und 10-Jährige missbraucht

Vergewaltiger (14) wird weggesperrt

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Brutal fiel der Hüne von einem Buben über zwei Mädchen her – jetzt wurde er verurteilt.

Zum Richter schritt Miroslav N. (Name geändert), als ob er dort seinen großen Auftritt bei einer Castingshow hätte: Ungerührt ließ er das Blitzlichtgewitter über sich ergehen und ­posierte sogar. Daraufhin schloss Richter Christoph Lichtenberg die Öffentlichkeit von der Verhandlung im Landesgericht in Graz aus.

Entlassung erst, wenn Gutachter "geheilt" sagen
So viel war dann aber doch zu erfahren: Der Sonderschüler, der sich mit einem Nicken geständig zeigte und sonst nicht viel redete, wurde (nicht rechtskräftig) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dass der Bursche doch nicht so bald wieder in Freiheit ist, dafür sorgt eine zusätzliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass Miroslav wohl nach Gerasdorf in die Jugendhaft kommt, dort aber sofort mit einer Therapie begonnen werden muss. Und die kann (viel) länger dauern als die Haftstrafe. Erst wenn die Gutachter eines Tages zu dem Schluss kommen, dass der Delinquent geheilt ist, kann er entlassen werden.

Über seine Opfer war der 14-Jährige in Toiletten im Grazer Stadtpark und in einem Einkaufszentrum hergefallen. An die Zehnjährige muss er 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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