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Sturmtipps für Autofahrer

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Diese Woche droht Sturmgefahr in Teilen Österreichs. Hier gibt es Tipps für die Autolenker.

* Aufpassen, wo man parkt: bei älteren Gebäuden, Baustellen oder morschen Bäumen kann der Wind Teile lockern, die dann eventuell auf das Auto herabstürzen können.

* Defensiv und vorausschauend fahren: Mit unvorhergesehenen Hindernissen wie aufgewirbelten Papier- oder Kartonteilen, Plastikplanen oder abgebrochenen Ästen rechnen.

* Anpassen der Fahrgeschwindigkeit, um bessere Bodenhaftung gegen seitliche Sturmböen zu haben.

* Beim Ein- und Aussteigen Fahrzeugtüre vorsichtig öffnen und den Griff fest in der Hand halten. Windböen können sonst die Türe aufreißen und erheblichen Schaden anrichten.

* Seitenabstand beachten: Vor allem auf Landstraßen können selbst Schwerfahrzeuge wie Lkw oder Busse um mehr als einen Meter versetzen. Im schlimmsten Fall landet man plötzlich im Straßengraben oder gerät auf die Gegenfahrbahn.

* Erhöhte Gefahr bei Brücke, Tunnelausfahrten oder engen Häuserschluschten: Fahrbahnglätte, Dachlasten oder Aufbauten, die eine breite Angriffsfläche bieten, können auch dazu beitragen, dass das Fahrzeug vom Sturm verrissen wird.

* Dachlasten und Anhänger sollten an stürmischen Tagen vermieden werden. Der Schwerpunkt sollte möglichst tief liegen, das Gewicht auf beide Fahrzeugachsen verteilt sein.

Wenn man von einer Sturmböe erfasst wird: Ruhe bewahren. Jede heftige Bewegung mit dem Lenkrad macht das Fahrzeug nur noch instabiler. Um das Auto wieder zurück auf die Spur zu bringen, nur gefühlvoll gegenlenken.

Nur die Kasko-Versicherung zahlt
Sturmschäden sind grundsätzlich nur von der Kaskoversicherung gedeckt, wer nur haftpflichtversichert ist, schaut durch die Finger. Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzer baufällig waren. "Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren," so Gerald Hufnagel von der ARBÖ-Rechtsabteilung. Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Schäden, von Windböen unter 60 km/h erfasst, werden nicht abgegolten.

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