10 Monate danach:

Terror-Anklage gegen Syrer nach Messer-Amoklauf von Villach

Es wurde aber auch Zeit: Genau 10 Monate nach den furchtbaren Ereignissen von Villach -ein Syrer stach im Namen des IS einen 14-jährigen Schüler tot und verletzte fünf weitere Passanten teils schwer - steht die Anklage gegen Ahmad G. Der Prozesstermin steht aber noch immer nicht fest.

Ktn. Zufall oder nicht: Am Tag nach dem blutigsten Terroranschlag seit den 1990er-Jahren mit 16 Toten in Australien durch zwei mutmaßliche aus Pakistan stammende Islamisten (Vater und Sohn) sendete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt aus, dass nun endlich Anklage "im Zusammenhang mit der terroristischen Straftat vom 15. Februar 2025" erhoben wird.

Demnach habe die "Staatsanwaltschaft Klagenfurt beim Landesgericht Klagenfurt Anklage gegen einen 23-jährigen Syrer wegen der Verbrechen der terroristischen Straftaten (Mord und versuchter Mord), dem Verbrechen der terroristischen Vereinigung und dem Verbrechen der kriminellen Organisation eingebracht."

Toter nach Messer-Amok: So trauert Villach
© APA/GERD EGGENBERGER
 

Ahmad G., der sich unter dem Einfluss radikaler TikTok-Prediger in wenigen radikalisiert hatte, "wird im Wesentlichen vorgeworfen, am 15. Februar 2025 terroristische Straftaten, konkret die teils versuchten, teils vollendeten Verbrechen des Mordes begangen zu haben, wobei die Taten geeignet waren, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen. Dabei handelte er mit dem Vorsatz, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern."

Als Waffe für seinen Terror-Feldzug verwendete der Syrer - der laut Zeugen dabei "Allahu akbar" gerufen haben soll - ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 Zentimetern. Dadurch wurden ein HTL-Schüler getötet und fünf weitere Personen schwer verletzt. Der Syrer ist zu den ihm vorgeworfenen Taten geständig. Die umfangreichen Ermittlungen haben keine Nachweise auf Mittäter erbracht.

Dem Zuwanderer, der bis Juli 2028 einen gültigen Asylstatus besaß, droht eine 20-jährige oder lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anklage fällt in die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes am Landesgericht Klagenfurt. Ein Verhandlungstermin bzw. ob er bis zum Jahrestag noch stattfinden könnte, ist noch unklar.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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