Innsbruck

Bedingte Strafe für Bierglas-Schläger

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Angeklagter gab sich vor Gericht kleinlaut: „Das ist halt blöd gelaufen.“

Der Angeklagte ist gerade einmal 22 Jahre alt, schaut aber aus, als ob er erst 16 wäre.
Er soll am 1. März einem Bekannten bei einem Streit in einem Innsbrucker Lokal ein Bierglas ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer ist seither optisch entstellt und hat laut Anklageschrift mit schweren Dauerfolgen zu kämpfen: Auf der rechten Wange ist eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde zurückgeblieben, die ihn ein Leben lang an den Vorfall erinnern wird.

Zu dem Prozess waren gestern zahlreiche Zeugen in das Landesgericht Innsbruck geladen. Sie verstrickten sich aber teilweise in widersprüchliche Aussagen, der genaue Tathergang konnte somit nicht vollständig rekonstruiert werden.

Für Richterin Helga Moser sei diese Form von Gewalt jedoch strengstens abzulehnen: Sie bestrafte den 22-Jährigen mit einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 480 Euro. Außerdem muss er 1.000 Euro an das Opfer zahlen. „Eine Watschen oder meinetwegen ein Faustschlag mag ja manchmal angehen, aber mit Gegenständen Gewalt anzuwenden“ sei in keinem Fall duldbar, führte die Richterin aus.

Zuvor hatte der 22-Jährige kleinlaut vor Gericht gesagt: „Es tut mir leid, was da passiert ist. Das ist blöd gelaufen.“(scc)

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