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Prozess des Jahres

Lebenslang für Fünffach-Killer von Kitzbühel

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Im Prozess des Jahres um das Blutbad von Kitz wurde der Angeklagte zu lebenslang verurteilt. 

Tirol. Es war mucksmäuschenstill im holzgetäfelten Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts, als am Mittwoch gegen 9.30 Uhr der Angeklagte Andreas E. von Justizwachebeamten in Handschellen vorgeführt wurde. Nur das Klicken der Fotoapparate von Dutzenden Reportern unterbrach die Stille vor dem Prozess des Jahres. Der 26-jährige Maurer gestand gleich zu Beginn, in der Nacht zum 6. Oktober in Kitzbühel seine Ex-Freundin Nadine H. (19), deren Bruder Kevin (23), die Eltern Andrea und Rupert H. (53, 59) und Florian J. (24), den Bekannten Nadines, erschossen zu haben.

„Ich hatte einen Tunnelblick“, sagte Andreas E. mit gesenktem Kopf. Tränen liefen in seinen Mund-Nasen-Schutz, seine Stimme wirkte brüchig. Er weinte.

So wie damals bei seinem Amoklauf. Während er 16 Schuss aus einer Walther PPQ auf die Opfer abfeuerte, während er zwei von ihnen mit einem aufgesetzten Kopfschuss hinrichtete. Während er mit Nadine die junge Frau tötete, die er heuer heiraten wollte, während er eine ganze Familie auslöschte, die ihm nie etwas Böses angetan hatte.

Nadine hatte ihm drei Monate zuvor den Laufpass gegeben. Während er abends stets müde vom Bau kam, wollte die erfolgreiche und attraktive Kauffrau ihr Leben genießen. Sie trennte sich, er kämpfte um sie.

Gutachterin: ›Er war zurechnungsfähig‹

Am Abend der Tat trafen sie sich zufällig in einem Kitzbüheler Innenstadt­lokal. Sie redeten, sie stritten. Nadine ließ sich von Florian nach Hause fahren. Andreas folgte der Ex, wurde vom Vater abgewiesen. Da beschloss der Maurer, die Familie zu töten. Er fuhr nach Hause, entwendete die Pistole seines ­älteren Bruders, nahm 50 Schuss Munition, zwei Messer und einen Baseballschläger mit und kehrte zurück an den Walsenbachweg 44.

„Es hat niemand verdient, dass man ihn umbringt. Ich wünschte mir, mich hätte ­jemand aufgehalten“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Wieder weinte er. Einzelheiten zu den Morden wollte er nicht mehr schildern: „Ich habe die Bilder jeden Abend vor Augen …“

Gutachterin Adelheid Kastner hielt Andreas E. für zurechnungsfähig, sah keine Milderungsgründe. Sie zeichnete das Bild eines „normalen“ jungen Mannes, ohne krankhafte Abweichungen. Die Angst vor dem endgültigen Verlust der Freundin und der Familie sei das ausschlaggebende Moment gewesen.

Um 18.39 Uhr trafen die acht Geschworenen dann einstimmig ihre Entscheidung: Lebenslange Haft! Die vorsitzende Richterin begründete: „Die Taten wurden kaltblütig und heimtückisch begangen. Die Ex-Freundin und deren Bruder wurden im Bett erschossen und somit die Wehrlosigkeit der Opfer ausgenützt. Ein anderes Urteil war nicht möglich.“

Andreas E. erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

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