Polizei ermittelt

Lucas Tod wird zum Mordfall

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Lucas Peiniger könnte jetzt eine Mordanzeige drohen. Bei einer Verurteilung wäre lebenslänglich die Höchststrafe für die Verdächtigen.

Kaum ein tragischer Fall von Kindesmissbrauch erregte in den vergangenen Jahren so viel Aufmerksamkeit wie der viel zu frühe Tod des erst 17 Monate alten Luca. Der Hauptverdächtige ist der 23-jährige Freund der Mutter aus Niederösterreich. Doch auch gegen die 22-jährige Mutter aus Schwaz in Tirol wird ermittelt. "Wir haben Voruntersuchungen gegen die Mutter und ihren Freund eingeleitet wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge - zusätzlich gegen den Freund wegen schweren sexuellen Missbrauchs", so der Korneuburger Staatsanwalt Friedrich Köhl. Insider der Justiz behaupten jetzt, es könnte gegen die Verdächtigen sogar zu einer Anzeige wegen Mordes kommen.

Erst eine Woche seitdem der Anwalt Georg Zanger den leiblichen Vater Lucas vertritt, bekommt er Zugang zu den Akten in Korneuburg. Ebendort sitzt der mutmaßliche Täter in U-Haft. Bei einer neuerlichen Vernehmung wies der Beschuldigte gegenüber dem Staatsanwalt jede Schuld von sich.

Ob er den kleinen Luca auch sexuell missbrauchte, prüft gerade ein Gerichts-Labor. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Maximal lebenslänglich
Am 2. November verhaftete die Schwechater Polizei den 23-Jährigen. Er soll, so die Polizei damals, gemeinsam mit der Mutter „dem Kind in den Wohnorten in Tirol und Niederösterreich innerhalb der vergangenen vier Monate in immerwährenden Gewaltanwendungen schwere Blessuren zugefügt haben“. Sollte es im Prozess zu einem Schuldspruch kommen, drohen dem mutmaßlichen Täter folgende Strafen:

  • Zehn Jahre bis lebenslänglich, wenn er des Mordes für schuldig befunden wird.
  • Fünf bis zehn Jahre bei Totschlag. Der Unterschied zum Mord: Bei einem Totschlag plante der Täter den Tod des Opfers nicht – es war nicht vorsätzlich.
  • Zehn bis zwanzig Jahre oder sogar lebenslang bekommt der Täter, wenn ihm schwerer sexueller Missbrauch nachgewiesen wird, bei dem das Kind stirbt.

Die Mutter verbrachte drei Tage im Gefängnis, ist bereits seit dem 6. November wieder frei. Doch auch ihr könnte eine langjährige Haftstrafe drohen:

  • Ein bis zehn Jahre könnte die Mutter im Gefängnis verbringen, wenn ihr „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen“ nachgewiesen wird.

Strafrahmen ausnützen
Erst vor wenigen Tagen wurde vom BZÖ eine Verdoppelung des Strafrahmens bei allen Gewaltdelikten an Kindern gefordert. Die Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits dazu: „Man muss immer an den besten Schutz für Kinder denken. Wenn die Strafen noch mal erhöht werden, habe ich Angst, dass die Taten noch mehr versteckt und verheimlicht werden. Die Richter haben noch einen gewissen Spielraum nach oben bei den Strafrahmen – diese werden nicht ausgenutzt.“

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