Sondersitzung

Tiroler Landtag beschloss Sozialpaket

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Nach einer fast neunstündigen Debatte wurden die Maßnahmen schließlich einstimmig verabschiedet.

Mit einem umfangreichen Sozialpaket hat sich der Tiroler Landtag am Donnerstag bei einer Sondersitzung befasst. Auf Antrag der Landesregierung wurden unter anderem ein Solidaritätsfonds, zusätzliches Kindergeld, ein neues Grundsicherungsgesetz und der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen. Die Beschlüsse fielen nach fast neunstündiger Debatte bis zum frühen Abend einstimmig.

Familien
ÖVP-Landeshauptmann Günther Platter betonte, dass die Familien nicht der bevorstehende Nationalratswahltermin interessiere, sondern eine Entlastung vor allem zu Schulbeginn. "Wer schnell hilft, hilft doppelt", sagte Platter. 20 Millionen Euro sollten zusätzlich pro Jahr zur Verfügung stehen. Das "Kindergeld plus" ziele unter anderem auf Migrantenkinder ab, weil der Besuch des Kindergartens ab dem 4. Lebensjahr verpflichtend vorgesehen sei.

Pensionisten
Der Chef des Koalitionspartners SPÖ, LHStv. Hannes Gschwentner, verwies auf Pensionisten mit geringen Einkommen, Pendler und Grundsicherungsbezieher, die von den Maßnahmen vor allem profitieren würden.

Fritz Dinkhauser vom Bürgerforum forderte ein "gemeinsames Klima" ein, die Zeiten würden "schwerer". Das von der Landesregierung geschnürte Paket sei "ein Tropfen auf den heißen Stein".

"Wahlzuckerl"
Für den Grünen Klubobmann, LAbg. Georg Willi, sind die Maßnahmen ein "Wahlzuckerl". Die Mehrheitsparteien hätten seit Mai Zeit gehabt, die Punkte umzusetzen. Kritik übte er unter anderem an der "schlecht durchdachten Pendlerlösung" in Tirol, die in selben Räumen unterschiedliche Kategorien von Unterstützungszahlungen hervorrufe.

"Viel zu spät" komme die Hilfe, kritisierte FP-Chef, LAbg. Gerald Hauser. Bei den Einkommen liege Tirol im Bundesländervergleich bei den Männern an vorletzter, bei den Frauen an letzter Stelle.

Die Oppositionsparteien hatten vor der Sondersitzung die Maßnahmen zum Teil heftig kritisiert. 20 eigene Dringlichkeitsanträge wurden zusätzlich zu den fünf Regierungsvorlagen eingebracht und auf Grund fehlender Mehrheiten zum Teil in die zuständigen Landtagsausschüsse weiterverwiesen. Diese Anträge können dann frühestens im Oktober-Landtag behandelt werden.

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