Urteil nicht rechtskräftig
Tödliche Messerstecherei in Tirol: Fünf Jahre Haft für Angeklagten
Nach einer tödlichen Messerstecherei unter Jugendlichen Mitte Mai des vergangenen Jahres in Imst ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 20-Jähriger wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll einem 17-jährigen Vorarlberger bei einem Festival ein Messer ins Herz gestochen haben.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Geschworenen bekannten den Angeklagten mit sieben zu einer Stimme für schuldig. Ursprünglich war der 20-Jährige jedoch wegen Mordes angeklagt worden. Die Geschworenen entschieden sich mit vier 'Nein'- und vier 'Ja'-Stimmen allerdings gegen Mord (Anm.: bei Gleichstand ist der Wahrspruch der Geschworenen zugunsten des Angeklagten auszulegen).
Der 20-Jährige selbst hatte sich zum inkriminierten Tötungsvorsatz "nicht schuldig" bekannt. Er gab an, aus Angst in Notwehr zugestochen zu haben. Aus einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen Jugendlicher nach dem Festival hatte sich eine Schlägerei entwickelt. Dabei hatte der 20-Jährige zwei Mal auf das spätere Opfer eingestochen, weil er sich verteidigen wollte, wie er selbst vor Gericht angab.
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