Urteil

Vier Jahre Haft für Tiroler "Fensterbohrer"

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Der 44-jähriger Bosnier hatte 151 teils versuchte Diebstähle verübt. Der Beutewert betrug rund 48.000 Euro.

Im Sommer des Vorjahres hielt ein 42-jähriger Bosnier Hausbesitzer und Polizei in Tirol, Oberösterreich und Vorarlberg in Atem: Von Juni bis September 2007 brach er mehr als 150 Mal in Privathäuser ein und erbeutete Diebesgut im Wert von ca. 50.000 Euro.

Bohrmaschine
Der Bosnier ging immer nach dem gleichen Schema vor: Er bohrte ein 10 mm dickes Loch in Fenster- oder Türrahmen und entriegelte diese anschließend mit einem Stahldraht. In den Häusern ließ er dann mitgehen, was ihm buchstäblich in die Hände fiel: Bargeld, Schmuck, Handys und auch zahlreiche Kreditkarten.

Geständnis
Am Donnerstag saß Tomislav C. nun wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls vor dem Schöffensenat in Innsbruck. Und legte ein reumütiges Geständnis ab. Die Beute habe er ausschließlich für sich verwendet, niemals verkauft: „Ich hätte mich selbst gestellt, wenn mich die Polizei nicht gefasst hätte.“

Nervös knetete der Beschuldigte bei der Befragung die Hände und fügte mit leiser Stimme hinzu: „Ich möchte mich bei allen Geschädigten entschuldigen. Ich werde nie wieder einbrechen“, versprach er vor Richterin Nadja Obwieser. Der Anwalt des Angeklagten, Josef Harthaller, erbat ein mildes Urteil: „Die kriminelle Energie meines Mandanten war nie gegen Personen, sondern nur auf die Erbeutung der Geldbeträge gerichtet!“

Das Lämmchen, das er vor Gericht spielte, ist der Bosnier aber nicht: Er war zwar in Österreich unbescholten, wurde jedoch bereits in Deutschland und der Schweiz wegen Serien-Diebstählen verurteilt.

Schulden
Der 42-Jährige, der in seiner bosnischen Heimat schwer verschuldet ist, war über die Schweiz nach Österreich gekommen, – und präsentierte sich als Opfer: „Ich wollte arbeiten, aber niemand hat mich eingestellt, weil ich keine Papiere hatte.“ Zudem sei er spielsüchtig gewesen, habe erbeutetes Bargeld sofort ins Kasino getragen. Staatsanwalt Hermann Hofer forderte eine hohe Strafe: „Er ist in Privathäuser eingedrungen und hat Familienerbstücke gestohlen.“ Das Gericht verhängte schließlich vier Jahre Haft – nicht rechtskräftig.

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