Bei unbezahlter Strafe

Ungarische Polizei beschlagnahmt Autos

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Strafen bis 1.100 € werden sofort eingehoben. Neue Regelung verwirrend.

Seit 1. Juli erlaubt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, an Ort und Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (das entspricht etwa 1.100 Euro) einzuheben. "Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei (...) das Fahrzeug beschlagnahmen", berichtete ÖAMTC-Touristik-Expertin Silvie Bergant am Montag.

Die Polizei behält dann den Zulassungsschein ein. Der Lenker bekommt eine Quittung sowie eine schriftliche Mitteilung mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Kfz inklusive Anfahrtsweg. Erst wenn die Strafe bezahlt ist, wird das Fahrzeuge wieder freigegeben.

Für Reisende sei diese neue Regelung verwirrend, weil bisher Barzahlungen an ungarische Polizisten als Bestechungsversuch galten, so der ÖAMTC. Bis 1. Juli wurden Überweisungsaufträge ausgestellt, die man innerhalb von 15 Tagen erledigen musste.

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