Hacken-Prozess

Urteil wurde verschoben!

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Zurechnungsfähig oder nicht? Im Grazer Hackenmordprozess gab es am Donnerstag kein Urteil.

Im Juli 2005 hatte eine Grazerin ihre beiden Söhne im Alter von 14 und 18 Jahren getötet. Die Buben lagen schlafend im Bett, als die Mutter sie mit einer Hacke erschlug.

Kein Urteil
Die drei Berufsrichter nahmen die Entscheidung der Geschworenen am Donnerstag nicht an. Die Laienrichter hatten wie bereits im ersten Prozess die Angeklagte für zurechnungsfähig befunden. Der Akt geht nun an den Obersten Gerichtshof.

Wie auch beim ersten Prozess hatte Staatsanwalt Johannes Winklhofer auch diesmal eindringlich verlangt, die Angeklagte als zurechnungsfähig einzustufen. Seiner Meinung nach schließe die schwere psychische Erkrankung der Frau keineswegs aus, dass sie nicht genau wusste, was sie tat. Dafür würde ihr gezieltes Vorgehen vor und nach der Bluttat sprechen, so der Ankläger.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann hatte in seinem Gutachten erklärt, der Erlösungsgedanke hatte bei der 46-Jährigen "wahnhaften Charakter" angenommen. Er stufte sie als sehr gefährlich ein.

Der Staatsanwalt gab zu bedenken, dass die Angeklagte "punktgenau gewusst hat, was sie will, und es mit erschütternder Konsequenz ausgeführt hat.

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